Ich habe folgenden Fall:
Ein Mieter teilt mit, dass er eine Vorauszahlung i.H.v. 19.800 EURO im Jahr 2015 auf die Miete entricht hat, mit dem Hinweis, dass diese Vorauszahlung dem Sonderkündigungsrecht des Ersthers entgegemnsteht. Der Mietvertag und der Zahlungsbeleg wurden eingereicht. Der MV wurde auf Lebenszeit des Mieters abgeschlossen.
Was macht Ihr im Termin mit dieser Anmeldung?
Nur vorlesen mit der Anmerkung, dass der Ausschluss des Sonderkündigungsrechtes mit der Streichung der entsprechenden Paragraphen 2007 gestrichen wurde?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Gruß
Europa