Hallo ihr Lieben!
Ich habe hier ein großes Problem. Vielleicht könnt ihr helfen.
Die StA hat 2015 Geld, welches aus Betrugsstraftaten stammte beschlagnahmt und hinterlegt. Nun hatten wir bis heute viel Ärger um einer Geschädigten zu ihrem Geld zu verhelfen.
Wir haben die Freigabeerklärung durch die StA (als Berechtigte eingetragen) und die Zulassung zur ZV. Dann haben wir einen PfÜB gegen den Beschuldigten und die Hinterlegungsstelle als Drittschuldner. Gepfändet werden sollte der Anspruch des Beschuldigten auf Herausgabe des Geldes gegenüber der Hinterlegungsstelle.
Nun kam ein Beschluss, dass dem Antrag auf Herausgabe nicht stattgegeben werde, da eine Freigabe ggü dem Beschuldigten nicht sttattgefunden hat und ohnehin davon ausgegangen wird, dass ein Herausgabeanspruch des Beschuldigten nicht besteht und dieser diesen Anspruch auch nicht geltend gemacht hat.
Das geht nun schon soooo lange so. Hätten wir einen anderen PfÜb erwirken müssen!?