Hallo zusammen,
ich stehe auf dem Schlauch und hoffe Ihr könnt mir etwas helfen.
Gewünscht ist Änderung der Zweckbestimmung einer TE-Einheit und Eintragung dieser Änderung im Grundbuch. Derzeit ist der Raum in dem beim Grundbuchamt vorliegenden Plan als "Lager" bezeichnet. Die Bezeichnung (lediglich die Bezeichnung) soll in "Gewerberaum" geändert werden, damit da ein Yoga-Studio betrieben werden kann. Es bleibt also beim Teileigentum.
Klar ist, dass zur Verdinglichung wegen der Wirkung gegen der Sonderrechtsnachfolger die Eintragung im Grundbuch auf Grund der entsprechenden Erklärungen aller Miteigentümer im Grundbuch erforderlich. Entsprechender Plan mit neuer Bezeichnung "Gewerberaum" ist beizufügen.
Nicht ganz klar ist, ob die AB erforderlich ist und ob die Grundpfandgläubiger zustimmen müssen.
Irgendwie finde ich nichts handfestes hierzu.