Was meint Ihr?
M und F (Eheleute) sind zu je ½ Eigentümer einer ETW. M beantragt und betreibt die Teilungsversteigerung.
Folgende 2 Fragen stelle ich mir:
1.
F versäumt es, fristgerecht einen Antrag nach § 180 II, III ZVG zu stellen. Könnte F die Antragstellungsfrist jetzt noch, durch Beitritt zum Verfahren, der noch möglich wäre, für sich erneut zum Laufen bringen und einen entsprechenden Antrag "nachholen"?
2.
Bejahendenfalls: Wäre es ihr auch dann möglich, wenn sie bereits einen fristgerechten Antrag nach § 180 II, II ZVG gestellt hätte, der abgewiesen wurde?
3.
Falls 1. und 2. zu verneinen wäre, müsste ich F doch auf § 765a ZPO verweisen, oder?
Besten Dank