Hallo zusammen,
ich häng mich hier ebenfalls dran.
Beantragt ist die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge. Mir liegen folgende Unterlagen vor:
1. Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts A-Stadt, eröffnet wurde ein Erbvertrag, der allerdings in meinem Fall keine Bindungswirkung entfaltet.
2. Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts B-Stadt, eröffnet wurde ein notarielles Testament, das nach dem Erbvertrag errichtet wurde und die Erbfolge komplett neu regelt. In der Eröffnungsniederschrift heißt es, dass das Amtsgericht A-Stadt dem Amtsgericht B-Stadt mitgeteilt hat, dass es ein weiteres notarielles Testament geben muss, errichtet beim Notariat B-Stadt, mit UR Nr. 1234 vom ..., Verwahrbuch-Nr. 456789. Das Amtsgericht B-Stadt verwahrt inzwischen die Urkunden des Notariats B-Stadt. In der Eröffnungsniederschrift heißt es weiter, dass das Testament trotz intensiver Suche nicht gefunden werden konnte. Es sei daher davon auszugehen, dass das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen wurde.
Das nicht auffindbare Testament wurde zwischen dem Erbvertrag und dem eröffneten notariellen Testament errichtet.
Brauche ich einen Erbschein oder kann ich die Grundbuchberichtigung eintragen?