Hallo,
folgender Fall, der mich zum Grübeln bringt:
1. Instanz: Schlussurteil mit Kostenquotelung
Berufung durch den Beklagten gegen das Urteil eingelegt vorerst ohne Begründung (diese sollte nachgereicht werden).
Die Begründung wurde nicht nachgereicht. Stattdessen wurde die Berufung ohne Begründung zurückgenommen durch den RA des Beklagten.
Der Anwalt der Klagepartei rechnet nunmehr auch die Verfahrensgebühr für die 2. Instanz ab mit der Begründung, dass er den Antrag stellen wollte die Berufung zurückzuweisen, aber der Beklagtenvertreter mit der Zurücknahme der Berufung zuvor gekommen ist.
Wie seht ihr das?
ich bin der Meinung, dass er die Verfahrensgebühr nicht verdient hat, weil er nicht wirklich tätig geworden ist. Ihm lag ja nicht mal eine Begründung zur Berufung vor. Wie sollte er daher eine Zurückweisung der Berufung begründen, wenn er gar nicht weiß aus welchen Gründen die Berufung eingelegt worden ist.