Hallo,
ich habe einen Titel, dass rückständiger Unterhalt i.H.v. x Euro zu bezahlen ist samt 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem xy.
Weiterhin wird der Beklagte verurteilt, laufenden Unterhalt ab Juni 2005 i.H.v. x Euro zu zahlen.
Jetzt wird ein PfÜB beantragt, in dem auch der Unterhalt ab Juni 2005 verzinst wurde.
Ist das gem. § 288 BGB okay, oder muss ich ablehnen mangels Titulierung der Zinsen?