Guten Morgen!
Vielleicht kann jemand was hierzu beisteuern:
Ich habe hier eine Betreuerin, die für ihren Betreuten ausschlagen möchte. Gestorben ist der Vater des Betreuten, ein Deutscher, der seit Jahren in Norwegen lebt.
Da Norwegen nicht Teil der EU ist, habe ich nur gefunden, daß nach "internationalem Gewohnheitsrecht" auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist; demnach Norwegen.
Ich würde jetzt die Ausschlagung als Wohnsitzgericht zu Protokoll nehmen inkl. dem Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung. Die Erklärung wird der Betreuerin dann in Urschrift ausgehändigt. Sie müßte sich vermutlich beim Landgericht eine Apostille besorgen und die Erklärung dann nach Norwegen schicken, oder? Wohin genau?
Hat da jemand schonmal Erfahrungen gemacht?