Vollstreckbare Ausfertigung!


  • Mir reicht es jetzt. Kann schon nicht mehr schlafen deswegen.
    Werde dann wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren. Mein Geschäftsleiter weiß jedenfalls schon Bescheid! Er stärkt mir den Rücken.



    Wegen so einer Sache würde ich mir überhaupt keinen Kopp machen. Wir wollen doch noch alle unsere Pensionen verballern. :wechlach:


  • Mir reicht es jetzt. Kann schon nicht mehr schlafen deswegen.
    Werde dann wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren. Mein Geschäftsleiter weiß jedenfalls schon Bescheid! Er stärkt mir den Rücken.



    Wegen so einer Sache würde ich mir überhaupt keinen Kopp machen. Wir wollen doch noch alle unsere Pensionen verballern. :wechlach:



    :wechlach:Oh Ja, wenn ich da noch hinkomme. Ich muss jetzt wohl etwas abgeklärter werden. Arbeite schon dran.

    Mache jetzt Feierabend. Also dann vielen Dank nochmal.

  • Und gibt es schon Neuigkeiten?



    Habe die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt. Gegen den Beschluss hat der RA nunmehr sofortige Beschwerde eingelegt und ich habe das Verfahren abgegeben an das Landgericht. In der Beschwerde hat der RA schon jetzt Verfassungsbeschwerde angekündigt, wenn das LG nicht zu seinen Gunsten entscheidet.
    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich noch nicht erhalten - habe ja im Prinzip über seinen Antrag entschieden - nur nicht zu seinen Gunsten.

    Mal sehen wie das LG sich äußert - ich hoffe es hält mich. Ich werde berichten!!!

  • Und gibt es schon Neuigkeiten?



    Habe die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt. Gegen den Beschluss hat der RA nunmehr sofortige Beschwerde eingelegt und ich habe das Verfahren abgegeben an das Landgericht. In der Beschwerde hat der RA schon jetzt Verfassungsbeschwerde angekündigt, wenn das LG nicht zu seinen Gunsten entscheidet.
    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich noch nicht erhalten - habe ja im Prinzip über seinen Antrag entschieden - nur nicht zu seinen Gunsten.

    Mal sehen wie das LG sich äußert - ich hoffe es hält mich. Ich werde berichten!!!



    Danke Dir für Deine Infos. Die Drohung mit dem BVerfG finde ich irgendwie putzig ... :D

  • Ich halte euch auf dem Laufenden! Haben sich schon viele "Interessenten" für den Ausgang des Verfahrens.

    Mal sehen, bin ja auch gespannt.

  • Zwischenstand:

    Nachdem ich nun nicht abgeholfen habe und die Akte zum LG weitergeleitet habe, bekam ich diese Akte zurück mit dem Hinweis des LG, über die Zinsen zu entscheiden, die ich ja offensichtlich im KfB vergessen habe (Zinsen gegen die Staatskasse!!!:eek:). Die Abhilfe ist ungeachtet der Frage der Zulässigkeit (Beschwerdeart) möglich - sagt das LG.

    Was mach ich nun. Eigentlich hätte ich ja gar keinen sog. KfB gemacht, da ich normalerweise ganz normal auszahle. Ich habe jedoch eine Festsetzung/Feststellung getroffen, wie hoch die Kosten sind, die die Staatskasse zu erstatten hat, da ich einige Absetzungen hatte. Aber Zinsen gab es - obwohl vom RA beantragt - nicht. Ich dachte immer, gegen Staatskasse Zinsen geht nicht. :confused:

    Jetzt stehe ich da und weiß nicht, wo es steht, dass hier keine Zinsen anfallen.

    Was meint ihr?

  • Jetzt stehe ich da und weiß nicht, wo es steht, dass hier keine Zinsen anfallen.

    Was meint ihr?



    § 464b StPO.




    Ja klar, den hatte ich auch schon - also da steht, dass Zinsen anfallen!

    Ich dachte, gegen die Staatskasse fallen keine Zinsen an. Zumal - wenn ich gleich anweise, dann rechne ich ja auch nicht gleich die Zinsen von Antragstellung bis zur Auszahlung aus und überweise diese mit.
    Wie läuft es in der Praxis?


  • Wir machen das so, dass wir am Tag der Auszahlung mit Hilfe des Zinsrechners (findest Du unter "Basiszinssatz" im Internet) die Zinsen (sofern beantragt) berechnen und den Betrag dann entsprechend anweisen.



  • ok, dann habe ich das bisher falsch gemacht und alle hier im Haus auch. :oops:
    Also in Zukunft Zinsen ausrechnen und mit überweisen wenn beantragt.

    Dann muss ich im vorliegenden FAll also die Zinsen im Nachhinein doch festsetzen?

  • Wenn beantragt ( und WA-Vergütung = Freispruch ) dann gibt es Zinsen -> auf KFB mit draufschreiben und mit Hilfe des Basiszinsrechners ausrechnen!

  • Wenn beantragt ( und WA-Vergütung = Freispruch ) dann gibt es Zinsen -> auf KFB mit draufschreiben und mit Hilfe des Basiszinsrechners ausrechnen!



    Asche auf mein Haupt, ich in ja wirklich total :daemlich

    Ich habe jetzt die Nachfestsetzung der Zinsen gemacht und werde in Zukunft die Zinsen mit berechnen und anweisen.
    Ein anderes Amtsgericht macht es so, dass sie die Zinsen vom Antragseingang für einen vollen Monat berechnen und dann bei der Auszahlungsanordnung die Fälligkeit angeben.
    Ich hatte bislang immer sofortige Auszahlung angewiesen und die Zinsen dabei völlig "vergessen" und unter den Tisch fallen lassen :oops:

  • Wo kein Kläger, da kein Rechtspfleger ;)
    Bisher scheinen die RAe das ja geschluckt zu haben. Und alles wissen kann man auch nicht. Abhaken unter Shit happens ;)




  • Klarstellend:

    1. Bei PKH/Pflichtvert. etc. gibt es keine Zinsen aus der Staatskasse.
    2. Bei Freispruch ( Wahlanwaltsvergütung) gibt es -> wenn beantragt wurde, ansonsten nicht.
    3. Ich bleibe dabei: eine vollstr. Ausfertigung gegen das Land gibt es m.W. nicht, nadda, niente , is nicht, nö, none, non, nein, nie nicht blablabla


  • Klarstellend:

    1. Bei PKH/Pflichtvert. etc. gibt es keine Zinsen aus der Staatskasse.
    2. Bei Freispruch ( Wahlanwaltsvergütung) gibt es -> wenn beantragt wurde, ansonsten nicht.
    3. Ich bleibe dabei: eine vollstr. Ausfertigung gegen das Land gibt es m.W. nicht, nadda, niente , is nicht, nö, none, non, nein, nie nicht blablabla



    :meinung:

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