Änderung vereinfachtes Unterhaltsverfahren zum 01.01.2008

  • Bei uns erfolgt auch keine Angabe des Elternteils im Antrag nach dem UVG und damit auch nicht im Beschluss.

    Vielen Dank nochmal an alle, die hier geschrieben und geholfen haben.

  • Die kann man wirkllich nicht ausfüllen. Erläuterung zu diesen Vordrucken für NRW:
    "In diesem Bereich veröffentlicht die Zentralstelle für das Formularwesen Nordrhein-Westfalen alle aktuellen amtlichen Formulare . Die Formulare sind nicht interaktiv nutzbar, können aber im Bedarfsfall ausgedruckt werden."
    Die Druckereien in den JVAs macht man auch arbeitslos, wenn man die Vordrucke selbst ausdruckt - aber wer bitte füllt noch Vordrucke von Hand aus ? Wer soll die abschreiben (wir 'aben keine Schreibmaschinen mehr) oder sollen Kopien der handgeschriebenen verschickt werden ? Dieser "Service" der Zentralstelle ist eine Lachnummer.

  • Die kann man wirkllich nicht ausfüllen. Erläuterung zu diesen Vordrucken für NRW:
    "In diesem Bereich veröffentlicht die Zentralstelle für das Formularwesen Nordrhein-Westfalen alle aktuellen amtlichen Formulare . Die Formulare sind nicht interaktiv nutzbar, können aber im Bedarfsfall ausgedruckt werden."
    Die Druckereien in den JVAs macht man auch arbeitslos, wenn man die Vordrucke selbst ausdruckt - aber wer bitte füllt noch Vordrucke von Hand aus ? Wer soll die abschreiben (wir 'aben keine Schreibmaschinen mehr) oder sollen Kopien der handgeschriebenen verschickt werden ? Dieser "Service" der Zentralstelle ist eine Lachnummer.


    Also unserere Serviceeinheiten haben teilweise noch Schreibmaschinen, gerade für solche Fälle. Ansonsten hätte ich mir aber auch ausfüllbare PDFs gewünscht...

    Ähh, kann die (#283) mal jemand aus NRW hier zur Verfügung stellen? Bei Aufruf krieg ich die Meldung, dass ich die URL nicht erreichen kann ("...could not be retrieved..."). Das wär echt nett!

  • Ähh, kann die (#283) mal jemand aus NRW hier zur Verfügung stellen? Bei Aufruf krieg ich die Meldung, dass ich die URL nicht erreichen kann ("...could not be retrieved..."). Das wär echt nett!


    :dafuer:

    Wäre nett, wenn die jemand aus NRW downloaden würde und dann hier als Dateianhang hochladen könnte!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :daumenrau
    Wäre nett , wenn karlchen oder naja uns von unserer Unwissenheit erlösen könnten.
    Gerade bei der Geschichte ist man für alle Vorlagen dankbar.

    Bei uns ist übrigens auch bei der SE die Schreibmaschine ab und an noch in Gebrauch, auch wenn defekte Geräte nicht mehr ersetzt werden.:(

  • ... wie kann ich mir denn die Dateien richtig abspeichern? Wenn ich die speichere und hiterher aufrufe, kriege ich den Text mit Millionen von wunderbaren kleinen Rechtecken....
    Bin ich einfach zu doof, oder gibt es da einen Trick?

  • Hallo Doro!
    Ich hatte keine Probleme. Ich habe die Vorlagen von hier erst mal geöffnet und dann aus dem PDF-Betrachter (Adobe Acrobat Reader) mit der Funktion "Kopie speichern" angespeichert. Es lässt sich gaz normal wieder öffnen und zeigt alles richtig an.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo Doro!
    Ich hatte keine Probleme. Ich habe die Vorlagen von hier erst mal geöffnet und dann aus dem PDF-Betrachter (Adobe Acrobat Reader) mit der Funktion "Kopie speichern" angespeichert. Es lässt sich gaz normal wieder öffnen und zeigt alles richtig an.



    ... dann mach ich vermutlich alles richtig und mein PC ist doof....:mad:

    Ich versuch es später nochmal.
    :dankescho Ulf

  • Das Problem mit den kleinen Rechtecken taucht üblicherweise dann auf, wenn die im Pdf-Dokument verwendete Schriftart nicht installiert ist.

  • Ich fange so langsam an, meine FH-Sachen abzuarbeiten.

    Das Jugendamt möchte jetzt ab dem 01.02.2008 einen Festbetrag (150,00 €) festgesetzt haben und keine %-Sätze nach dem Mindestunterhalt. Da in den Ausfüllhinweisen steht, dass die titulierung von Festbeträgen möglich ist, werde ich das wohl letztlich auch so machen.

    Nach der Regelbetrags-VO war die Titulierung eines Festbetrages nicht zulässig (Zöller, 25. Auflage, § 645 Rdnr. 3).

    Hat irgend jemand Bedenken gegen die Titulierung des festen Betrages?

  • Die Titulierung eines Festbetrages war auch zu Zeiten der Regelbertragsverordnung möglich.
    Aus meinem Zöller kann ich auch unter der angegebenen RN nichts Gegenteiliges entdecken (allerdings 26. Aufl.).


    Das Problem mit den kleinen Rechtecken taucht üblicherweise dann auf, wenn die im Pdf-Dokument verwendete Schriftart nicht installiert ist.

    Das Problem taucht eher dann auf, wenn man die PDF-Datei in WORD zu öfnnen versucht.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Die Titulierung eines Festbetrages war auch zu Zeiten der Regelbertragsverordnung möglich.
    Aus meinem Zöller kann ich auch unter der angegebenen RN nichts Gegenteiliges entdecken (allerdings 26. Aufl.).


    :daumenrau Zudem dürfte nach neuem Recht bei Mangelfällen (unter 100,0% des Mindestunterhalts) auch keine Alternative zur statischen Festsetzung bestehen, vgl. Vossenkämper, FamRZ 2008, S. 208 D I. u. S. 209 D III.

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