Wie 13: Wer anrechnet bekommt weniger.
Unabhängig davon kommt doch kein Beklagtenvertreter auf die Idee, das zu bemängeln. Und wenn doch soll er in die Politik gehen.....( man munkelt, dass Hessen einen MP sucht...)
Doch, wenn die tatsächliche GG höher ist als die titulierte. Zu beachten wäre, was denn tituliert worden ist (evtl. nur der nicht anzurechnende GG-Anteil, der nebenbei gesagt bis 1,75 Geb. reichen kann).