Zusammenarbeit mit Notaren - was ist wichtig?

  • Rechtlich ist die Sache einfach: Zurückweisen oder zwischenverfügen. Das bestreitet ernsthaft niemand.

    Es geht nur darum, ob sich - gerade auch einfache Dinge - nicht einfacher und rascher durch telefonischen Hinweis beheben lassen. Das ist dann aber nie eine Zwischenverfügung nach § 18 GBO, was u. a. die Folge hat, dass ein Antrag dann auch nicht zurückgewiesen werden kann, wenn das Hindernis auf diese Weise - aus welchem Grund auch immer - doch nicht behoben wird.

    Zur Effizienz dieses Vorgehens gibt es je nach beteiligtem Notariat, z. T. auch abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter, sehr verschiedene Erfahrungen seitens der Rechtspfleger, wie man den Postings hier entnehmen kann.

    Da ein Telefonat auch den anderen aus seiner Arbeit herausreißt, es auch hier insoweit unzuverlässige Sachbearbeiter gibt oder ich die Sachen auch mal um 7 Uhr früh oder 17 Uhr nachmittags bearbeite, greife ich allenfalls dann zum Telefon, wenn es eine Sache betrifft, die ich zwischen 9-11 oder 14-16 Uhr zufällig in der Hand habe, es eine Kleinigkeit ist und der betreffende Sachbearbeiter bekannt zuverlässig ist. Und es gibt auch da genau einen Versuch. Dreimal hinterher telefonieren wird ineffizient. Ansonsten sogleich Zwischenverfügung.

    Im Gegenzug sind bei mir Fristverlängerungen fast nie ein Problem. Da müsste mich jemand schon geärgert haben (kam aber auch schon vor).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Da ein Telefonat auch den anderen aus seiner Arbeit herausreißt, es auch hier insoweit unzuverlässige Sachbearbeiter gibt oder ich die Sachen auch mal um 7 Uhr früh oder 17 Uhr nachmittags bearbeite, greife ich allenfalls dann zum Telefon, wenn es eine Sache betrifft, die ich zwischen 9-11 oder 14-16 Uhr zufällig in der Hand habe, es eine Kleinigkeit ist und der betreffende Sachbearbeiter bekannt zuverlässig ist. Und es gibt auch da genau einen Versuch. Dreimal hinterher telefonieren wird ineffizient. Ansonsten sogleich Zwischenverfügung.


    Amen! :kardinal: Genauso mache ich das auch. Ich bin wirklich ein Freund von Telefonaten bei Kleinigkeiten, aber nur solange es auch meine Arbeit erleichtert.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich rufe gern und häufig bei "meinen" Notaren (bzw. deren Angestellten) und den hiesigen Banken/ Sparkassen an. Persönlichen Kontakt finde ich wichtig und für die Sache förderlich. Damit habe ich bislang auch nur gute Erfahrungen gemacht.
    Aber natürlich sind auch im hiesigen Bezirk Notare, die von mir nur schriftliche (und meist ellenlange) Zwvfg. bekommen.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Zitat

    Mal ganz abgesehen davon, dass § 18 GBO kein Telefonat vorsieht.


    Für solche rechtlich bestimmt zutreffenden, aber trotzdem am Sinn des Telefonats vorbeigehenden Überlegungen kann man aber auch nur unter Beamten Applaus erhalten.

  • Ich bin ein sehr großer Telefonierer (meine Telefonrechnung ist doppelt so hoch wie bei anderen Rpfl., klar bezahlt das Gericht). Ich mache allerdings große Unterschiede, wen ich anrufe. Es gibt sehr gute Notariatsvorsteher und ich habe natürlich auch die Durchwahl. Die wissen sofort, um was es geht und man kann sich darauf verlassen, dass die Sachen erledigt werden und dafür brauche ich auch keine Frist, die laufen soll, um einen Antrag zurückzuweisen zu können. Wenn ich mal schlechte Erfahrungen gemacht habe - wir haben einen Notar, der hat Anrufzeiten von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, aber selbstverständlich nicht täglich -, hat sich die Sache auch für mich erledigt.

  • Als Fazit aus diesem Fred kann man doch nur ziehen:

    Schnelle Erledigung von evtl. Eintragungshindernissen oder Mißverständnissen kann problemlos zwischen Rechtspfleger und Notariat erfolgen, wenn beide Seiten mitspielen.

    Wie in vorherigen Beiträgen schon beschrieben, gibt es sicherlich auch viele Notariate, die telefonisch avisierte Anträge / Unterlagen nicht zeitnah einreichen und die Angelegenheit schleifen lassen.

    Das sollte aber die Rechtspflegerin / den Rechtspfleger nicht davon abhalten, mit zuverlässigen Notariaten (Angestellten) weiterhin so zu verfahren, oder dies auch mit neuen Notariaten (Angestellten) zu testen.

    Sicherlich macht man immer mal wieder schlechte Erfahrungen - wir mit Rechtspflegerinnen / Rechtspflegern u. a. natürlich auch:strecker -, aber darüber darf man doch das Positive nicht vergessen.

    Ich z. B. empfinde es auch als äusserst arbeitsfördernd, mit Rechts-pflegerinnen/ Rechtspflegern - und sei es nur telefonisch - persönlich in Kontakt zu kommen.

  • Zitat

    Mal ganz abgesehen davon, dass § 18 GBO kein Telefonat vorsieht.

    Für solche rechtlich bestimmt zutreffenden, aber trotzdem am Sinn des Telefonats vorbeigehenden Überlegungen kann man aber auch nur unter Beamten Applaus erhalten.

    selbst da klatschen vermutlich längst nicht alle mit.

  • Zitat

    Mal ganz abgesehen davon, dass § 18 GBO kein Telefonat vorsieht.

    Für solche rechtlich bestimmt zutreffenden, aber trotzdem am Sinn des Telefonats vorbeigehenden Überlegungen kann man aber auch nur unter Beamten Applaus erhalten.



    selbst da klatschen vermutlich längst nicht alle mit.



    Damit möchtest Du was zum Ausdruck bringen?

  • Missfallen?

    Man stelle sich vor, man wolle mit seiner KFZ-Versicherung vor Einreichung eines Antrags kurz etwas klären. Oder zur Behebung eines Antragsmangels.
    Und erhielte dann die Antwort, dass Telefonate als sinnlos abzulehnen wären, weil sie den Voraussetzungen des § Dingsbums nicht entsprechen. Außerdem habe die Versicherung bereits zwei, dreimal in den letzten zehn Jahren bei Telefonaten schlechte Erfahrungen gemacht.

  • Missfallen?

    Man stelle sich vor, man wolle mit seiner KFZ-Versicherung vor Einreichung eines Antrags kurz etwas klären. Oder zur Behebung eines Antragsmangels.
    Und erhielte dann die Antwort, dass Telefonate als sinnlos abzulehnen wären, weil sie den Voraussetzungen des § Dingsbums nicht entsprechen. Außerdem habe die Versicherung bereits zwei, dreimal in den letzten zehn Jahren bei Telefonaten schlechte Erfahrungen gemacht.



    Schlechtes Beispiel, es hat ja keiner gesagt, daß er den Hörer sofort auflegt, wenn er angerufen wird (es sei denn, ich habe es überlesen). Umgekehrt ist es doch. Wenn du deiner Versicherung eine unvollständige Schadensmeldung einreichst, kann der dortige Sachbearbeiter dich anrufen um die Sache zu klären oder er teilt dir schriftlich mit, was fehlt.

    Schriftlich hat den Vorteil, daß man es mehrfach lesen kann, um den Sachverstand zu begreifen, man kann es auch einem Dritten zeigen um sich berqaten zu lassen. Telefonisch kommt es gerne zu Mißverständnissen, es sei denn, der Sachverhalt wäre sehr einfach.

    Daher bin ich weiter (gesetzeskonform) ein Freund des schriftlichen Verfahrens mit Zustellungsnachweis und wenn ich dafür nur von Beamten Applaus erhalte (auf den ich keinerlei Wert lege), dann macht mir das nichts aus.

  • Mir ist die Grundbuchordnung zwar nach wie vor suspekt, aber ich habe in anderen Fachgebieten viel mit "meinen Rechtspflegern" zu tun. Ich finde es dabei gar nicht schlecht, bei Dingen, die einer Nacharbeit von gewissem Umfang bedürfen, etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Das kann in Ruhe abgearbeitet werden, ohne dass ich versuchen muss, beim Telefonat alles mitzuschreiben, zu verstehen etc. Es muss doch nicht heißen, dass man deswegen ein schlechtes Auskommen miteinander hat. Eher im Gegenteil ...

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Ein Versuch mit bekannten (zuverlässigen) Notariaten solltest Du einmal wagen!

    Wie sag ich immer: Man lernt nie aus; und manchmal gute Freunde dazu!

  • Es kommt nicht drauf an, wer wen wann einzelfallabhängig sinnvollerweise anruft, sondern dass man die Möglichkeit eigener Telefoninitiative nicht im Grundsatz ablehnen kann.
    Zumindest so viel Bürgernähe ist zu erwarten.

  • Ob man wegen Eintragungshindernissen telefoniert, hängt von der praktischen Erfahrung ab. Wenn man sich auf jemanden verlassen kann, ruft man ihn an und dann funktioniert das auch meist auf die Schnelle. Wenn aber ein neuer Antrag kommt, muss man sowieso eine förmliche Zwischenverfügung nachschieben. Und die bekommt der, auf den man sich nicht verlassen kann, eben gleich und ohne Telefonat.

  • Folgendes spricht in meinen Augen gegen das vielgeliebte Telefonieren:

    1. Es funktioniert zu sehr nach dem stille-Post-Prinzip. Ich rede mit den Angestellten, die mit ihrem Notar, der mit dem Mandanten und was am Ende herauskommt, hat mit dem ursprünglich Gesagten nicht mehr viel zu tun.

    2. Es dauert zu lange. Der Inhalt des Telefonats muss anschließend noch aktenkundig gemacht werden. Da kann ich auch gleich die Zwischenverfügung schreiben.

    3. Es entfaltet keine rechtliche Wirkung. Ich kann nicht zurückweisen, wenn der Angerufene nicht reagiert.

    4. Es stört. Der Angerufene muss die aktuelle Tätigkeit unterbrechen, einen anderen Vorgang raussuchen bzw. raussuchen lassen und sich auf einen neuen Sachverhalt einstellen. Hinterher fängt er mit der unterbrochenen Sache von vorne an.

    5. 90 % der bei mir eingehenden Telefonate sind kontraproduktiv, da sie den Fortgang der Sache nicht fördern, sondern nur den Arbeitsfluss unterbrechen.

  • HorstK trifft´s eigentlich auf den Punkt.

    Ich hätte mal eine Frage (die vermutlich total doof rüberkommt): Wer entscheidet im Notariat, wann die Urkunden zum Vollzug eingereicht werden? Der Notar, oder?
    Ich hatte heute eine Urkunde auf dem Tisch (AV beantragt, freute mich schon): Seite 1: "Die Erschienene zu 1, handelnd aufgrund nachzureichender Vollmacht, 2. der Erschienene zu 2 ist verstorben (vermutlich), vorbehaltlich der Genehmigung des eventuell zu bestellenden Pflegers (nebst evtl. VG-Genehmigung),"... Das ist der Originalanfangstext der Urkunde! Habe ich etwas verpasst? :eek:

    Sagt bloß, da ruft Ihr noch an?

  • Ich hätte mal eine Frage (die vermutlich total doof rüberkommt): Wer entscheidet im Notariat, wann die Urkunden zum Vollzug eingereicht werden? Der Notar, oder?

    in einem gut laufenden bzw. größeren notariat ist man darauf angewiesen, dass die masse der arbeit von möglichst fähigem personal gemacht wird, so dass der notar in die lage versetzt wird, vorbereitete vorgänge nahezu aufwandslos zu unterschreiben. das gilt insbesondere im bereich des anwaltsnotariats, wo der notar auch noch rechtsanwalt ist. andererseits gibts auch einzelnotare, die man immer gleich direkt am telefon hat und die sogar die akten selber ziehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!