Kosten einer Anwaltsstunde

  • ....... eine ReNo schlägt da mit grob 3.000 € zu Buche

    Interessant...Brauchst du noch jemanden? Meinst du wirklich pro Monat? :confused:

    Du hast die Ansparrücklage vergessen ;) Ansonsten schön vorgerechnet, die angehenden Rechtsfachwirte haben damit immer so ihre Probleme. Die sollen das nämlich auch berechnen können.

  • Ich weiß jetzt nicht, wie ich den Beitrag von bin-ganz-frisch kommentieren soll. Denn wenn er so schreibt, dass der Anwalt eben mal EUR 400,00/Tag einnehmen muss, ergibt dies einen Stundenlohn von EUR 50,00. Das scheint erst einmal nicht so viel. Problem ist aber, dass die wenigstens Anwaltsstunden mit diesem Stundenlohn vergütet werden. Das liegt daran, dass man erst einmal genügend Mandanten haben muss, um acht Arbeitsstunden am Tag auszulasten. Diese müssen dann entweder entsprechende Honorarvereinbarungen schließen (sehen Privatleute doch mit Ausnahme der Strafverteidigung selten ein), oder aber die Streitwerte müssen im Überblick diesen Stundenlohn hergeben. Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der Haken an b-g-fs Rechnung ist sicher, dass er 8 Stunden reine Arbeitszeit zu Grunde legt. Davon dürften ein bis zwei Stunden auf Akquise und Studium der aktullen Literatur entfallen, so dass nur noch 6 Stunden Arbeitszeit bleiben.

    Dann dürfte sich schon mal ein etwas höherer Stundenlohn ergeben, wenn er alles auf 6 Stunden täglich berechnet.

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.



    Oder anders gesagt: Mann müsste pro Arbeitstag ein durchschnittliches (also jahrelanges) sozialgerichtliches Klageverfahren zum Abschluss bringen (mit VG und TG käme man da sogar auf 450,00 €).

    An den entsprechenden Mandanten dürfte es nicht mangeln. An ausreichend erfolgversprechenden Angelegenheiten auch nicht. Warum sollte die Spezialisierung "Sozialrecht" für einen Rechtsanwalt also so abwegig sein?

    Mann muss angesichts der Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die Mandanten keinen Vorschuss leisten können also nur so lange durchhalten bis man die ersten Verfahren abrechnen kann (grob 2 Jahre).

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.

    Eben, und da die Streitwerte in der Regel geringfügig unter 170.000 € liegen, muss der RA bei Honorarvereinbarungen schon mal 150,00 € pro Stunde ansetzen, um am Ende im Schnitt auf 50,00 € tatsächliches Stundenhonorar zu kommen.

  • Hinzu kommt nach meinen Beobachtungen, dass Einzelkämpfer oft das nehmen (müssen), was sie bekommen. Die Mandanten sind dann oft selbst mittellos, der RA quält sich mit aussichtslosen Fällen herum, verliert diese und steckt schon bald in dem Ruf des Loser-RA (willst Du ´nen Prozess verliern, musst Du SCHULZE konsultiern). Gegen renommierte, alteingesessene Sozietäten soll man auch erst einmal gegenan kommen. Einfach ist das oftmals bestimmt nicht. Man hat im Laufe der Zeit schon so manche Kanzlei "über den Jordan" gehen sehen.

    Wie viele Jahre (oder Jahrzehnte?) wird eigentlich schon notorisch gepredigt, bloß kein Jura zu studieren?

  • Wie viele Jahre (oder Jahrzehnte?) wird eigentlich schon notorisch gepredigt, bloß kein Jura zu studieren?



    Ganz so kann ich es nicht bestätigen. Von meinen ganzen Studienfreunden hat mit einer Ausnahme jeder einen ganz auskömmlichen Job gefunden. Wir verdienen zwar alle keine Millionen, aber für's Leben reicht es. Und dabei waren die Examen eher auch nur guter Durchschnitt.

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  • Das mag regional noch unterschiedlich sein, das kann ich nicht beurteilen. Mir sind aber die jahrelangen Warnungen in meinem Beritt noch gut im Ohr.

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.



    Wie das? 2,5 Gebühren sind bei einem Streitwert von 170.000 Euro über 4.000 Euro (1 Gebühr = 1662 Euro). Damit wären 8 Stunden nicht schlecht bezahlt.

  • Den notwendigen Stundensatz eines durchschnittlichen Anwaltes auszurechnen, bedarf eigentlich keiner großer Studien.

    In der Summe sind also mal 8.000Euro notwendig, um den laden am Laufen zu halten.Bei 20 Arbeitstagen muss er also rechnerisch täglich 400,00 einfahren, um überhaupt ÜBERLEBEN zu können.

    Den ersten Teil sehe ich noch genauso. Ich übernehm meine Aufzeichnungen ohne Werte mal kurz, die gerne ergänzt werden dürfen, damit ich nix vergesse:
    Um überhaupt die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes des Personals planen zu können, muss vorab der anwaltliche Stundensatz richtig kalkuliert werden, da nur so eine Vergleichrechnung der kostendeckenden Mandatsübernahme möglich ist. Dies erfolgt in folgenden Schritten:

    • Feststellung des betriebswirtschaftlich kalkulierten Kostenstundensatz der Kanzlei
    • Vergleich des betriebswirtschaftlich kalkulierten kanzleiinternen Stundesatzes mit den sonst in dem Marktsegment geforderten Honoraren und eventuell Anpassung an die Marktsituation
    • Überschlägige Kalkulation von Stundenaufwand und gesetzlicher Vergütung nach RVG für ein konkretes Mandat von der Verhandlung über Zeithonorar und ggf. Berücksichtigung bei der Honorarverhandlung.



    Zu 1. Personalkosten, Raumkosten (incl. Miete, Energieverbrauch, Versicherung usw.), Büroausstattung (Möbelierung, Beleuchtung, Büromaterial, Akten, Papier usw.), technische Ausstattung und Telekommunikation (incl. Wartungsverträge), Fahrtkosten RA incl. PKW-Aufwand (z.B. Parkplatz), Literatur und Datenbankzugang, sonst. Persönliche Betriebsausgaben wie Haftpflicht, Kammerbeiträge, Anwaltsverein usw.
    Zu 2. angestrebter Nettogewinn, Kalkulation des dazu erforderlichen monatlichen Überschusses unter Berücksichtigung aller persönlichen Abzüge wie Est, Kirchenst., SolZ, Krankenversicherung, Versorgungswerk und sonst. Alters- und Invaliditätsabsicherungen.

    Der angestrebte Überschussbetrag ist den Betriebskosten hinzuzurechnen.

    Zu 3. alle erbrachten Arbeitsstunden sowie die davon abrechnungsfähigen Stunden pro Jahr oder Monat durch tägliche Aufzeichnungen (mind. Ein Monat zur Errechnung des Durchschnitts) festhalten.

    (Betriebskosten + Gewinnüberschuß) / abrechnungsfähige Stundenzahl = kalkulierter Durchschnittsstundensatz



    Und damit komm ich zu nem anderen Ergebnis wie Du, weil ich nur die abrechenbaren Stunden des RA nehmen kann. Wie Jamie oben sagte, gehören Zeit für Recherche, Akquise usw. nicht dazu. Ich würde nur nicht wie sie ein Verhältnis 80:20 annehmen, sondern 50:50.


    Ich wollte mich eigentlich raushalten hier, weil wir bald in die Mülltonne fliegen mit der Plauderei :D

    aber eins noch: 3000 € reine Lohnkosten für ne Reno sind 2500 brutto oder anders 1500 netto. (das lass ich lieber mal so stehen)

    Einmal editiert, zuletzt von Bine1 (16. Juli 2009 um 15:56)


  • Und damit komm ich zu nem anderen ergebnis wie Du, ......

    "ois wia" oder "als" ;)

    Sorry, sprang mich so an... :oops:


    sischer dat?
    Ich werde mich erkundigen und recherchieren, meine aber aus dem Stand, dass dies nur beim Komparativ gilt. Den hab ich aber doch gar nicht :oops:

    Einmal editiert, zuletzt von Bine1 (16. Juli 2009 um 22:13)

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.



    Wie das? 2,5 Gebühren sind bei einem Streitwert von 170.000 Euro über 4.000 Euro (1 Gebühr = 1662 Euro). Damit wären 8 Stunden nicht schlecht bezahlt.



    Hast Recht, ich muss nicht auf EUR 500,00, sondern "nur" auf EUR 50,00 Stundenlohn kommen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ....... eine ReNo schlägt da mit grob 3.000 € zu Buche

    Interessant...Brauchst du noch jemanden? Meinst du wirklich pro Monat?


    Liebes, Du darfst nicht nur Dein Netto sehen. Du musst die Sozialabgaben (je zur Hälfte vom Arbeitegeber und -nehmer zu tragen - aber insgesamt vom RA reinzuholen) Lohnsteuer und Berufsgenossenschaft dazurechnen. Über´n Daumen kostet der Angestellte das Doppelte, was er Netto auf die hand bekommt.

  • Dann dürfte sich schon mal ein etwas höherer Stundenlohn ergeben, wenn er alles auf 6 Stunden täglich berechnet.


    Nein, es geht nicht um den StundeLOHN. Ich bekomme von niemandem 50 für eine Stunde Anwesenheit. Mir geht es um das, was rechnerisch jeden Tag reingeholt werden MUSS.
    By the way: die rechnung zeigt auch den Ungläubigen, dass BerH nicht kostendeckend ist. Denn wenn ich eine Stunde mit Beratung verbringe (=30 Euro), muss die nächtse Stunde rechnersich das Verlorene weider aufholen...

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.



    Wie das? 2,5 Gebühren sind bei einem Streitwert von 170.000 Euro über 4.000 Euro (1 Gebühr = 1662 Euro). Damit wären 8 Stunden nicht schlecht bezahlt.


    wenn man eine Sache in 8 Stunden fix und fertig abgefertigt hätte. DAS ist aber den Richtern vorbehalten.

  • Wenn ich als pro Mandat eine Arbeitszeit von acht Stunden ansetze und davon ausgehe, dass ich 2,5 Gebühren bekomme, dann sollten alle Streitwerte bei mindestens bei EUR 170.000,00 liegen :eek:.



    Wie das? 2,5 Gebühren sind bei einem Streitwert von 170.000 Euro über 4.000 Euro (1 Gebühr = 1662 Euro). Damit wären 8 Stunden nicht schlecht bezahlt.


    wenn man eine Sache in 8 Stunden fix und fertig abgefertigt hätte. DAS ist aber den Richtern vorbehalten.



    Da ich nur noch ganz untergeordnet, wirkliche Anwaltstätigkeit mache, habe ich ein bisschen das Gefühl dafür verloren. Bei meinen Sachen kommen die acht Stunden mit Ausreißern nach oben und unten aber hin.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich hab genügend Akten auf dem Tisch, in denen die Anwälte ganz sicher keine 8 Stunden investieren mussten, dafür aber extrem gut bezahlt wurden. Kommt halt immer drauf an, was der RA so macht.... Wenn man den ganzen Tag nur einstweilige Verfügungen wegen Markenrechtsverletzungen beantragt, kann das schon recht einträglich sein, wenn man sich natürlich mit dem Nachbarn des Mandanten wegen dem Maschendrahtzaun streitet, sieht das schätzungsweise etwas anders aus.

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