Privatklage

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich werde wohl demnächst in den Genuss kommen, eine Privatklage aufnehmen zu dürfen. Jedenfalls hat sich der Bürgen schon telefonisch angekündigt. Ich hatte das bisher aber noch nicht und bräuchte dringend mal ein Muster. Kann mir jemand helfen???

    Ich sag schon mal danke im voraus!!!

    Liebe Grüße, die Lexy

  • ein wenig genauer müsste man es schon wissen, was will er denn einklagen? Ansonsten mal ein Gang zu den Zivilisten, da sollen ja haufenweise Klagen vorliegen :cool:

  • In welchem Bundesland bist Du denn ? Bei mir (Bayern) war auch mal einer da und dann hab ich ihn auf das zwingend vorher erforderliche Schlichtungsverfahren vor der Gemeinde hingewiesen.... und nie wieder was gehört....

  • ein wenig genauer müsste man es schon wissen, was will er denn einklagen? Ansonsten mal ein Gang zu den Zivilisten, da sollen ja haufenweise Klagen vorliegen :cool:



    Denke nicht, dass da die Zivilisten weiterhelfen können, da die Privatklage in der Form einer Anklageschrift eingereicht werden muss. Ich würde eher mal in der Strafabteilung nachfragen und mal in die eine oder andere Akte reinschauen, die eine Privatklage enthält.

  • Ich habe den Bürger erstmal zur Sühnestelle geschickt und hoffe, dass sich die Sache dort in Wohlgefallen auflöst, aber man kann ja nie wissen...

    Geht da um üble Nachrede und Beleidigung durch die Ex-Schwiegertochter. Das wird eh schwer werden, da die konkreten Straftatbestände aus den Ausführungen rauszufiltern...ich hoffe immernoch, dass mir das erspart bleibt...

  • Aha, dann gibt s bei euch also auch das Sühneverfahren. Denke mal, die siehst Du nicht wieder.
    Hatte bisher eine Privatklage (zur Kostenfestsetzung) und wollts mir als Muster kopieren, aber dann hab ich s vergessen.

    Wenn du einen Straftatbestand vergisst, ist s denk ich auch nicht so schlimm; der Richter wird sich schon die richtigen raussuchen aufgrund des Tatbestands.

    Da schreibt man einfach:

    erscheint.... und erklärt:

    Ich beantrage:

    1. den X zu einer angemessenen Strafe wegen.... zu verurteilen

    2. dem x die Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

    Gründe: bla bla bla (das würd ich ihm im vorfeld gleich mal selber als Fleißaufgabe aufschreiben lassen)
    Beweis: - Zeuge XY
    - beleidigender Brief vom....

    s.g.g.u.u.
    Ende

  • Ich habe den Bürger erstmal zur Sühnestelle geschickt und hoffe, dass sich die Sache dort in Wohlgefallen auflöst, aber man kann ja nie wissen...

    Geht da um üble Nachrede und Beleidigung durch die Ex-Schwiegertochter. Das wird eh schwer werden, da die konkreten Straftatbestände aus den Ausführungen rauszufiltern...ich hoffe immernoch, dass mir das erspart bleibt...




    und den Kostenvorschuß § 16 GKG nicht vergessen ;)

  • Den Kostenvorschuss erheb ich aber erst, wenn der wieder kommt und da hoffe ich ja immernoch, dass er das nicht tut :cool:



    Streng genommen müsste man die Klage aufnehmen und nachher dann einen Vorschuss einfordern (PKH wär evtl. noch ein Thema), aber wenn Du den Freund gleich mit "...und, haben Sie das Geld für den Vorschuss dabei ?" begrüßt, geht er vielleicht wieder...

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