Ich dachte, hier komme ich weiter, aber mein Problem scheint noch nicht aufgetreten zu sein:
Zwei Schuldner in GbR (nach neuer Lesart also eine BGB-Gesellschaft bestehend aus zwei Gesellschaftern); Verfahren wird angeordnet (November 2009) und danach stellt sich raus, dass ein Schuldner bereits im Jahr 2005 verstorben ist!
Was nun? Verfahren einstw. einstellen und Gläubiger auffordern, die Vollstreckungsvoraussetzungen nachzuweisen (Vorlage Gesellschaftsvertrag, ggfs. ES, ZU des Titels an Rechtsnachfolger) oder bleibt alles so wie es ist, da Schuldner ja die GbR ist? Stehe gerade auf dem Schlauch.....
Gegen wen richtet sich der Titel? An wen wurde er zugestellt? Welche Gesellschafter sind im GB als solche eingetragen?