Hallo Leute,
ich bräuchte als hessischer Dorfnotar mal wieder Eure Hilfe.
Habe einen Kaufvertrag über ein GRundstück in Erfurt beurkundet. Ist ein bebautes Hausgrundstück mit ca. 500 qm, im GB allerdings mit Landwirtschaftsfläche bezeichnet.
Hier in Hessen brauche ich lediglich ( natürlich neben der UB vom FA ) die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde, sonst nichts.
Brauche ich für Erfurt auch noch eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz? Und wenn ja, wer ist hierfür zuständig?
Würde mich freuen, wenn sich jemand meiner Frage annehmen könnte.
(Zur Not rufe ich auch beim GBA an; aber man will ja die Leute nichtg so gerne wegen blöder Fragen bei der Arbeit stören)
Ach ja, und wenn ich schon mal beim Fragen bin: Kennt jemand die Adresse des Gutachterausschusses? ( Bei uns heißt das inzwischen nicht mehr Gutachterausschuß, sondern "Amt für Bodenmanagement")
Gruß HansD