Beratungshilfe in Strafsachen?

  • Entlastendes wird von Anklage und Gericht schließlich amtswegig berücksichtigt.

    So sollte es sein- die Realität sieht anders aus. Fast wäre ich geneigt gewesen " :wechlach::wechlach::wechlach:" zu verwenden. Aber das wäre polemisch und gar nicht freundlich. Deshalb habe ich es gelassen :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Entlastendes wird von Anklage und Gericht schließlich amtswegig berücksichtigt.

    So sollte es sein- die Realität sieht anders aus. Fast wäre ich geneigt gewesen " :wechlach::wechlach::wechlach:" zu verwenden. Aber das wäre polemisch und gar nicht freundlich. Deshalb habe ich es gelassen :D.

    Ging mir genauso - hab mich nicht getraut... ;)

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Entlastendes wird von Anklage und Gericht schließlich amtswegig berücksichtigt.



    So sollte es sein- die Realität sieht anders aus. Fast wäre ich geneigt gewesen " :wechlach::wechlach::wechlach:" zu verwenden. Aber das wäre polemisch und gar nicht freundlich. Deshalb habe ich es gelassen :D.



    Sorry Gegs, ich weiß ja nicht, wieviel du so mit Strafrecht zutun hast...

    Wenn ich aber sehe, wieviele Leute freigesprochen werden, weil "letzte Zweifel nicht vollständig ausgeräumt werden konnten", dann braucht fast niemand mehr nen Anwalt...

    Oder ein schönes Beispiel:
    VerkehrsOWis. Alle, die damit zutun haben wissen, was ich meine: Das BVerfG zur Zulässigkeit videounterstützter Verkehrsüberwachung...
    Seit diesem unsagbaren Urteil wird jedes Verfahren, und sei es noch so eindeutig!!! von Amts wegen eingestellt...
    Ich hatte hier einen Anwalt, der ist mit seinem Porsche in der 120er Zone mit vorwerfbaren 197 km/h gemessen worden.
    Natürlich wollten sie ihm -zu Recht- für gaaaanz lange den Führerschein wegnehmen. Er hat Mord, Zeter und Anarchie geschrien, hat RM gegen alles eingelegt, was vom Gericht kam und hat das Verfahren so lange rausgezögert, bis diese verp*** Entscheidung kam, zack, Einstellung. Noch dazu Kosten im Wert von knapp 1.800 EUR für die Staatskasse. Kann das sein? Darf das sein?
    Ich weiß, ne OWi-Sache ist kein Verbrechen, aber dieser Mensch hätte wegen ganz anderer Sachen angeklagt werden sollen... Das nächste Auto, was ihm vor seinen Porsche fährt, schießt er mit 80 km/h zu viel bis in die nächste Ortschaft!

    Ich weiß, "in dubio pro reo" ist DER wichtige Grundsatz. Diesen Grundsatz könnten sich andere Länder auch von uns abgucken, da sag ich mit keiner Silbe was dagegen, aber irgendwo sollte auch die Grenze gezogen werden können...

    Das soll jetzt keien Diskussion über Strafmaß, zu weiche Richter oder sonstirgendwas entfachen, ich wollte lediglich kund tun, dass ich, der ich täglich sehr oft mit Strafsachen konfrontiert werde, subjektiv empfinde, dass sehr sehr viel freigesprochen wird (und Kollegen finden das auch)...

  • Volle Zustimmung - ist doch schon beachtlich was ich so im Laufe eines Monats an Festsetzungsanträgen von RAen für Freisprüche bekomme.
    Und aus meiner vormaligen beruflichen Tätigkeit hab ich doch ein recht großés Vertrauen in die StA.

    Ich denke hilf- und schutzlos ist in einem Strafverfahren auch ohne RA niemand.

  • Wenn ich aber sehe, wieviele Leute freigesprochen werden, weil "letzte Zweifel nicht vollständig ausgeräumt werden konnten", dann braucht fast niemand mehr nen Anwalt...

    Das soll jetzt keien Diskussion über Strafmaß, zu weiche Richter oder sonstirgendwas entfachen, ich wollte lediglich kund tun, dass ich, der ich täglich sehr oft mit Strafsachen konfrontiert werde, subjektiv empfinde, dass sehr sehr viel freigesprochen wird (und Kollegen finden das auch)...




    Den Eindruck kann ich jetzt aus meiner Tätigkeit in Strafsachen bei Gericht so nicht bestätigen.

    Anzumerken wäre allerdings noch, dass nach meinem subjektiven Eindruck ca. 90 % der Freigesprochenen einen Verteidiger hatten.

  • ...und wenn man sich anschaut, in was für Sachen vor allem Deals laufen, dann betrifft so etwas eher nicht die Beratungshilfeklientel.

  • Den Eindruck kann ich jetzt aus meiner Tätigkeit in Strafsachen bei Gericht so nicht bestätigen.

    Anzumerken wäre allerdings noch, dass nach meinem subjektiven Eindruck ca. 90 % der Freigesprochenen einen Verteidiger hatten.



    Und wieviele der Verurteilten hatten einen RA?

    Ich würde mir z.B. für eine OWi-Sache eher keinen RA nehmen (mal abgesehen davon, dass ich Strafe und Punkte akzeptiere, wenn ich was verbockt habe und dann nicht vor Gericht ziehe), außer natürlich ich bin mir keiner Schuld bewusst und meine bis dahin selbst unternommenen Versuche, die Sache zu klären, sind fruchtlos geblieben... Soweit kam es aber noch nie...

    Und wie gesagt, ich möchte nicht mit den Strafrichtern tauschen, Hut ab vor ihrer Tätigkeit. Sowohl das Gesocks, mit dem sie täglich konfrontiert werden, als auch die Verpflichtung, immer objektiv und unvoreingenommen zu bleiben, machen die Arbeit sicher so schwierig...
    Daher fand ich auch die pauschale Behauptung von Gegs und Skugga etwas unangebracht, dass man ohne Anwalt hoffnungslos der Willkür der Justiz ausgesetzt ist...

  • Alle, die hier diskutieren, verfügen über eine Mindestmaß an rechtlicher Vorbildung. Davon ist bei der Kundschaft aber im Grundsatz gerade nicht auszugehen, so dass sich ein Vergleich insoweit verbietet(, genauso wie beim unseligen Selbstzahlergedöns).

  • Daher fand ich auch die pauschale Behauptung von Gegs und Skugga etwas unangebracht, dass man ohne Anwalt hoffnungslos der Willkür der Justiz ausgesetzt ist...

    Von Willkür habe ich nicht gesprochen; ich habe davon gesprochen, das entlastende Umstände oftmals nicht beachtet werden.

    Sorry - aber diese Einschätzung kommt nicht vor mir; sie kam von den Staatsanwälten, bei denen ich meinen Job gelernt habe.

    Im Übrigen hat es etwas mit Rechtsstaat zu tun, dass Verfahren bei Verfahrensmängeln eingestellt werden. Was Beweisverbote etc. angeht, hängen wir aus Anwaltssicht weit hinter der USA hinterher.

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  • Im Übrigen hat es etwas mit Rechtsstaat zu tun, dass Verfahren bei Verfahrensmängeln eingestellt werden. Was Beweisverbote etc. angeht, hängen wir aus Anwaltssicht weit hinter der USA hinterher.



    Da stimmen wir insoweit überein.

    Aber ist es wirklich ein Verfahrensmangel, wenn auch unbeteiligte Autofahrer auf nem Video zu sehen sind, die dann später nicht belangt werden und deren Daten gelöscht werden?

    Dann dürfte nirgendes, ob vor Diskos, U-Bahnen oder sonstwo eine Kamera stehen, weil dann immer unbeteiligte mit drauf sind, wenn einer einen unter ne U-Bahn schubst...
    Darf das dann auch nicht zum Beweis rangezogen werden, bloß weil nicht auf nem großen Schild steht "Dieser Bereich wird videoüberwacht"?

    Hat es denn nicht auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zutun, die Allgemeinheit vor diesen Leuten zu schützen? Nicht um jeden Preis, keine Frage, sonst würde wirklich Willkür herrschen?

    Als Autofahrer, der sehr viel unterwegs ist, bezeichne ich so manche Radarfalle oder Blitzkästen an den unmöglichsten Stellen auch ganz gern mal als modernes Raubrittertum, aber wenn ich sehe, wie manche Leute bei gravierenden (Verkehrs-/Straf-)Taten einfach so davon kommen und mit dem Gedanken aus dem Verfahren kommen "Mir kann eh nix passieren", dann stimmt etwas nicht...

    @ SanchoB:
    Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, aber trotzdem übelege ich mir (ob juristisch vorgebildet oder nicht) als Selbstzahler, ob es sich lohnt, nen Anwalt zu beauftragen oder nicht...

  • Daher fand ich auch die pauschale Behauptung von Gegs und Skugga etwas unangebracht, dass man ohne Anwalt hoffnungslos der Willkür der Justiz ausgesetzt ist...

    Ohne Anwalt wird - und damit gehts schon mal los - in den allerseltensten Fällen den Beschuldigten überhaupt gesagt, dass sie außer den Angaben zur Person keine Angaben machen müssen; oder es werden gerne mal Zeugen flugs zu Beschuldigten, dies wird denen aber nicht mitgeteilt und auf Aussageverweigerungsrecht wird schon gar nicht hingewiesen. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede, so nach gut 20 Jahren strafrechtlich tätigen Kanzleien.

    Ich würde keinem, der mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert ist, raten, ohne RA auch nur "Piep" zu sagen, ob BerH in Frage kommt oder der Mensch Selbstzahler ist.

    Die entlastende Tätigkeit der Verfolgungsbehörden kannst Du im übrigen mit der Lupe suchen.

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  • Hat es denn nicht auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zutun, die Allgemeinheit vor diesen Leuten zu schützen? Nicht um jeden Preis, keine Frage, sonst würde wirklich Willkür herrschen?

    Aber um welchen Preis?

    Sind Isolationshaft, Folter etc. bei schweren Straftaten (Terrorismus, Kindesentführung etc.) oder dem Verdacht von solchen, dann gerechtfertigt. Ich weiß, dass das jetzt überspitzt klingt, aber erst wenn die konsequente Anwendung von Rechtsstaat zu scheinbar unerträglichen Ergebnissen führt, zeigt sich, was der Rechtsstaat wert ist.

    Da fällt mir auch ein Spruch meines Prof's für Strafprozessrecht ein. Mit den bürgerlichen Freiheitsrechten ist das wie mit einer Salami. Wenn man da immer wieder ein kleines Stückchen abschneidet, dann stellt man eines Tages überrascht fest, dass von der Salami nichts mehr übrig ist. So ist das auch mit den Grundrechten.

    ob es sich lohnt, nen Anwalt zu beauftragen oder nicht...

    Da muss ich Dir allerdings Recht geben.

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  • Hat es denn nicht auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zutun, die Allgemeinheit vor diesen Leuten zu schützen? Nicht um jeden Preis, keine Frage, sonst würde wirklich Willkür herrschen?

    Dem möchte ich, ob das gerne gehört wird oder nicht, entgegenhalten, dass ein Pfeiler dieses Rechtsstaates auch - nach wie vor - die Unschuldsvermutung ist. Und das ist auch gut so.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Hat es denn nicht auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zutun, die Allgemeinheit vor diesen Leuten zu schützen? Nicht um jeden Preis, keine Frage, sonst würde wirklich Willkür herrschen?



    Aber um welchen Preis?

    Sind Isolationshaft, Folter etc. bei schweren Straftaten (Terrorismus, Kindesentführung etc.) oder dem Verdacht von solchen, dann gerechtfertigt.



    jetzt wirds aber wirklich polemisch ;)...
    Mir würde schon der Preis helfen, dass die Beweismittel, die vorliegen, auch verwendet werden dürfen...
    Es geht hier nicht um Folter, Isolationshaft, erpresste Aussagen und Tatsachenverdrehung...
    Es geht mir darum, dass ein EINDEUTIGER Videobeweis vorliegt. Der Täter ist EINDEUTIG überführt... Er ist so schuldig, wie er es nur sein kann...
    Und er wird nur nicht verurteilt, weil anstatt der Version Videomax 3.1.1a nur die Version 3.1. (mit allen korrekten Eichscheinen, Bedienrichtlinien usw) angewendet wurde...

    Aber zurück zur Polemie ;): Genau dieser (SCHULDIGE) Fahrer fährt nach der Einstellung des Verfahrens ne junge Mutter mit 2 Kindern im Fiat Panda tot, weil sie sich traut, mit Höchstgeschwindigkeit 120 in ner 120er Zone nen LKW zu überholen. Wer schützt das Recht auf Leben dieser Frau?

    Solche Sachen kann ich nicht nachvollziehen. Und sowas hab ich noch viel öfter in den Akten, auch wenn sich meine Erfahrung nur auf nen paar Jahre beschränkt...

    @ Skugga:
    Zur Unschuldsvermutung hab ich weiter oben schon was geschrieben. Es geht mir (wie auch eben nochmal dargestellt) um die eindeutigen Fälle...

  • @ Skugga:
    Zur Unschuldsvermutung hab ich weiter oben schon was geschrieben. Es geht mir (wie auch eben nochmal dargestellt) um die eindeutigen Fälle...

    Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gibt es im Strafrecht keine Eindeutigkeiten. Punkt.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • jetzt wirds aber wirklich polemisch ;) ...

    Nein - das ist keine Polemik. Das ist die konsequente Weiterführung Deiner Gedanken. Denn wenn man erst einmal anfängt, Rechte zu beschneiden - und sei es in noch so kleinen, scheinbar erträglichen Bereichen - kommt man zu einer Errosion der Grundrechte und einer zunehmenden Einschränkung des Rechtsstaates. Gerade weil jeder meint, upss die Sache mit der falschen Videokamera ist doch nicht so schlimm, habe ich die Sache ein wenig auf die Spitze getrieben.

    Genau dieser (SCHULDIGE) Fahrer fährt nach der Einstellung des Verfahrens ne junge Mutter mit 2 Kindern im Fiat Panda tot, weil sie sich traut, mit Höchstgeschwindigkeit 120 in ner 120er Zone nen LKW zu überholen. Wer schützt das Recht auf Leben dieser Frau?

    .

    Die Fälle kenne ich aus der ersten Zeit als Anwältin. Und damit meine ich nicht die Vertretung des Unfallsverursachers.

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  • [/QUOTE] Mir würde schon der Preis helfen, dass die Beweismittel, die vorliegen, auch verwendet werden dürfen...
    Es geht hier nicht um Folter, Isolationshaft, erpresste Aussagen und Tatsachenverdrehung...
    [/QUOTE]

    Eigentlich könnten diese Beweismittel verwendet werden. Nur war der Gesetzgeber und die Landesregierungen einfach zu blöd, entsprechende Gesetze zu erlassen. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass solche Fälle von Rasern nicht eingestellt werden dürften. Das BVerfG hat nichts weiter gemacht, als diesen Umstand der Blödheit aufzuzeigen. Und ich finde es auch gut, dass das BVerfG der Politik regelmäßig die Grenzen aufzeigt. Auch wenn es in diesem Fall für den Schutz der Allgemeinheit nicht so toll ausgefallen ist.

  • @ Bumani:

    Ich finde es viel bedenklicher, dass der Bundesgerichtshof der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung in einem Teilbereich einen Riegel vorgeschoben hat. Aber es ist unser Recht und wenn es unser Recht ist, sollten wir es auch beachten. Denn alles andere würden auf lange Sicht zu einer Bananenrepublik führen.

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  • Wenn man wirklich etwas gegen Raser-Unfälle unternehmen wollte, würde man gesetzlich bestimmen, dass Motoren eine solche Geschwindigkeit nicht leisten dürfen.
    Das will unser Gesellschaft aber nicht, also sehe ich auch keinen Grund, wegen solcher Sachen in Freispruchs-Panik zu verfallen.

  • Zitat von Bumani
    Zitat von rpfl_nds

    Mir würde schon der Preis helfen, dass die Beweismittel, die vorliegen, auch verwendet werden dürfen...
    Es geht hier nicht um Folter, Isolationshaft, erpresste Aussagen und Tatsachenverdrehung...


    Eigentlich könnten diese Beweismittel verwendet werden. Nur war der Gesetzgeber und die Landesregierungen einfach zu blöd, entsprechende Gesetze zu erlassen. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass solche Fälle von Rasern nicht eingestellt werden dürften. Das BVerfG hat nichts weiter gemacht, als diesen Umstand der Blödheit aufzuzeigen. Und ich finde es auch gut, dass das BVerfG der Politik regelmäßig die Grenzen aufzeigt. Auch wenn es in diesem Fall für den Schutz der Allgemeinheit nicht so toll ausgefallen ist.



    Ja, das ist schon klar, dass jedem Feld-,Wald- und Wiesenpolitiker der unterschied zwischen Verwaltungsanordnung und einem verfassungsgemäßem Gesetz klar sein sollte... Aber dieses dann wirklich auf dem Rücken der Allgemeinheit auszutragen, find ich einfach nur :daumenrun.
    Aber was reg ich mich auf, kennen wir ja nicht anders...

    Übrigens bin ich mir sicher, dassder große Aufschrei der Allgemeinheit erst dann kommt, wenn jemand rausfindet und publik macht, dass jeder dieser eingestellten Fälle, in denen ein Anwalt auftritt, mindestens 500 EUR kostet, die aus der Staatskasse erstattet werden müssen... Dieser Aufschrei wird mit Sicherheit sehr laut...

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