Anhörung Vergütungsfestsetzung

  • Eine Anhörung aller Gläubiger vorher halte ich für Unsinn. Außerdem hätte der BGH dann bisher wohl jeden Vergütungsbeschluss aufheben müssen, da das rechtliche Gehör verletzt war. Stellt euch das mal praktisch in größeren Verfahren vor, wenn sich nur ein Teil der Gläubiger bemüßigt fühlt, eine Stellungnahme abzugeben. Das dürfte man dann an den IV wieder rausgeben usw.. Und am Ende hat man 100 Seiten, die man im Vergütungsbeschluss abhandeln muss. Ich hatte mal einen Fall, da wollten 2 Gläubiger (eine Bank, der andere anwaltlich vertreten) wirklich den Antrag vorher sehen. Da kamen lustige Stellungnahmen. Seitenweise Ausführungen zu eigentlich klaren Sachen und Zuschläge, die lt. BGH abzusetzen waren, wurden explizit als gerechtfertigt bezeichnet (gelten die nun als zugestanden? Waren ja aber nicht alle Gläubiger) usw. Wir haben alle herzlich gelacht - und ich war der Trottel, der das dann festsetzen durfte.
    Wir handhaben das so: Wenn ein Gläubiger den Antrag sehen will, kann er das gerne vorher schriftlich beantragen und wir hängen das vorne in die Akte und er kriegt den Antrag dann.

  • § 64 III InsO:

    Gegen den Beschluss steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.


    Angesichts dieser Vorgabe und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (und jetzt auch noch mit dem BGH als Gegenwind) weiß ich nicht, wie man da ohne vorherige Anhörung der Gläubiger die Vergütung sauber festsetzen kann.

    Deshalb von mir aus auch gerne:


    § 64 III InsO:

    Gegen den Beschluss stehen nur dem Verwalter und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.


    Würde dann zwar immer noch den Anschein der Mauschelei nicht entkräften können, aber diese wäre dann zumindest legalisiert.


    Ich frage mal ganz provokativ, ohne jemanden angreifen zu wollen:

    Hört Ihr denn den Schuldner zum Antrag des Verwalters an und falls ja, warum?

    Und falls ja, warum wehrt Ihr Euch dann gegen eine Gläubigeranhörung?


    Ehrlich gesagt, hätte ich auch keine große Lust, mich mit evtl. 100 und mehr Gläubigereingaben auseinander zusetzen.

    Und da es in der KO auch schon so war, frage ich mich, warum hat man diesen Mist dann nicht geändert?

    Ach nee, ich frage mich lieber nicht, denn das Meiste hat man eh nur umgetauft.



  • zu a) Weil der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat

    zu b) Weil wir es schon immer so gemacht haben




  • @ Rainer:

    Danke und


    zu a) Weil beim Schuldner in der Regel ohnehin nichts zu holen sein wird.

  • Ich höre den Schuldner nicht vorher an, da er ohnehin den Festsetzungsbeschluss zugestellt bekommt. Ich darf mich also gegen eine Gläubigeranhörung wehren:D.
    Ich sehe hier übrigens keine Mauschelei. Wenn die Gläubiger wirklich interessiert sind, können sie ja einen Gläubigerausschuss bilden, dem der Vergütungsbeschluss dann zugestellt wird. Außerdem sollten die Gläubiger mittlerweile die Spielregeln kennen und wissen, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters oft den größten Brocken ausmacht. Sie sollten mittlerweile auch wissen, dass diese Vergütung irgendwann festgesetzt wird und dass man vorher nicht unaufgefordert Bescheid bekommt. Wen es also interessiert, der wird sich schon im Vorfeld schlau machen, was er tun muss, um den Antrag vorher zu sehen. Den meisten Gläubigern würde es doch eh nichts nützen, da sich in der Vergütungsfestsetzung ohnehin nur die Experten auskennen.
    Aber die Gläubiger organisieren sich ja, wie man hört, zur Zeit ganz mächtig. Sie sollten allerdings mehr Augenmerk auf die wirklich wichtigen Sachen legen und nicht darauf, dass mit unnötigen Zertifizierungen den Zertifizierern die Taschen gefüllt werden...


  • zu a) Weil beim Schuldner in der Regel ohnehin nichts zu holen sein wird.



    Ist zwar ein anderes Thema, aber nach den sechs Jahren im Rahmen der Verlängerung der Kostenstundung fließen erhebliche Beträge an die Staatskasse zurück.



    Kann ich so noch nicht bestätigen. Im Zweifel werden die Verfahren durch Stundung bis zum Hirntod solange es geht, mindestens 10 Jahre, künstlich beatmet. Habe davon pensen-neu-zählmäßig mehr als die Verfahren nach Soll-Stellung der Kosten sofort wegzulegen.
    Und selbst bei Soll-Stellung plane ich immer noch mindestens ein Jahr ein, für den Fall, dass ein Stundungsantrag gestellt wird oder gar ein Widerrufsantrag der RSB kommt.:)


    ... Den meisten Gläubigern würde es doch eh nichts nützen, da sich in der Vergütungsfestsetzung ohnehin nur die Experten auskennen.
    ...



    Auch Danke und

    :zustimm:

  • hm, also ich höre immer alle an !
    Ganz einfach: ist bei mir TOP des Schlusstermins; im Schlusstermin verkünde ich direkt, Rechtsmittelfrist ist dann halt 2 Wochen ab Verkündung.
    Oki, im schriftlichen Verfahren hab ich da leider nicht den schlanken Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses allein (der wird ja nicht wirklich veröffentlicht, da die Veröffentlichung anders als in Konkursverfahren nicht mehr enthalten darf -) setzt keine Rechtsmittelfrist in Lauf. Ich überlege grad, ob ich in schriftlichen Verfahren nicht zugleich einen Verkündungstermin bestimme.....
    Die Unsitte, gleich mit Terminsbestimmung die Vergütung festzusetzen hab ich im Übrigen nie verstanden ! Oki, diverse Vordrucke sehen das so vor, ist ja auch ganz toll, aber alles was in irgendeinem dieser Vordrucke steht, muss mensch ja nicht mitmachen.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Unsitte, gleich mit Terminsbestimmung die Vergütung festzusetzen hab ich im Übrigen nie verstanden ! Oki, diverse Vordrucke sehen das so vor, ist ja auch ganz toll, aber alles was in irgendeinem dieser Vordrucke steht, muss mensch ja nicht mitmachen.....



    Weil ich es ganz unglücklich finde, wenn der Sachbearbeiter, der die Schlussrechnungslegung und den Vergütungsantrag (vor-)geprüft hat, nicht auch derjenige ist, der dann den Festsetzungsbeschluss erlässt, der müsste ja wieder von vorne anfangen... und bei der Masse der vielen Verfahren werden immer mal Schlusstermine zu vertreten sein.

  • Die Unsitte, gleich mit Terminsbestimmung die Vergütung festzusetzen hab ich im Übrigen nie verstanden ! Oki, diverse Vordrucke sehen das so vor, ist ja auch ganz toll, aber alles was in irgendeinem dieser Vordrucke steht, muss mensch ja nicht mitmachen.....



    Weil ich es ganz unglücklich finde, wenn der Sachbearbeiter, der die Schlussrechnungslegung und den Vergütungsantrag (vor-)geprüft hat, nicht auch derjenige ist, der dann den Festsetzungsbeschluss erlässt, der müsste ja wieder von vorne anfangen... und bei der Masse der vielen Verfahren werden immer mal Schlusstermine zu vertreten sein.



    Das ist keine Unsitte, sondern m.E. sogar geboten, da der Insolvenzverwalter ansonsten keine korrekte Verteilungsanzeige vor dem Schlusstermin zur Veröffentlichung einreichen kann.

  • mal außerhalb des Protokolls halte ich die Veröffentlichung der (wahrscheinlich) zu verteilenden Beträge mit 25 Nachkommastellen für Schwachsinn, weil damit eine Genauigkeit suggeriert wird, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

    Dies würde voraussetzen, dass auch die Gerichtskosten abschließend bekannt sind und sämtlichen Einnahmen und Ausgaben nach der Veröffentlichung (Zinsen, KESt, pp).

    Natürlich sollte man den Betrag schon so hinreichend genau bestimmen, dass ein Gläubiger bestrittener Forderungen entscheiden kann, ob er noch Klage auf Feststellung einreicht, alles andere ist ME jedoch blödsinn.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Unsitte, gleich mit Terminsbestimmung die Vergütung festzusetzen hab ich im Übrigen nie verstanden ! Oki, diverse Vordrucke sehen das so vor, ist ja auch ganz toll, aber alles was in irgendeinem dieser Vordrucke steht, muss mensch ja nicht mitmachen.....



    Weil ich es ganz unglücklich finde, wenn der Sachbearbeiter, der die Schlussrechnungslegung und den Vergütungsantrag (vor-)geprüft hat, nicht auch derjenige ist, der dann den Festsetzungsbeschluss erlässt, der müsste ja wieder von vorne anfangen... und bei der Masse der vielen Verfahren werden immer mal Schlusstermine zu vertreten sein.



    Das ist keine Unsitte, sondern m.E. sogar geboten, da der Insolvenzverwalter ansonsten keine korrekte Verteilungsanzeige vor dem Schlusstermin zur Veröffentlichung einreichen kann.



    Machst Du denn die Veröffentlichung gemäß § 188 InsO noch später, sprich wartest Du die Rechtskraft des Vergütungsbeschlusses ab?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • mal außerhalb des Protokolls halte ich die Veröffentlichung der (wahrscheinlich) zu verteilenden Beträge mit 25 Nachkommastellen für Schwachsinn, weil damit eine Genauigkeit suggeriert wird, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

    Dies würde voraussetzen, dass auch die Gerichtskosten abschließend bekannt sind und sämtlichen Einnahmen und Ausgaben nach der Veröffentlichung (Zinsen, KESt, pp).

    Natürlich sollte man den Betrag schon so hinreichend genau bestimmen, dass ein Gläubiger bestrittener Forderungen entscheiden kann, ob er noch Klage auf Feststellung einreicht, alles andere ist ME jedoch blödsinn.



    Darauf wollte ich hinaus. Deswegen veröffentlichen wir immer den Betrag der Masse und weisen dann darauf hin, dass für die Verteilung zunächst die Kosten etc. abzusetzen und sodann die Insolvenzforderungen in Höhe X zu berücksichtigen sind.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Machst Du denn die Veröffentlichung gemäß § 188 InsO noch später, sprich wartest Du die Rechtskraft des Vergütungsbeschlusses ab?



    Zielsicher den Schwachpunkt in der Argumentation erkannt. Ich warte die Rechtskraft natürlich nicht ab, insofern kann es bei Rechtsmittel natürlich auch eine falsche Verteilungsanzeige geben. Allerdings setze ich viel häufiger was ab, als dass dann tatsächlich Rechtsmittel eingelegt werden - und die müssen auch erstmal gewonnen werden.
    Ich sehe aber nicht, was eine Verkündung im Schlusstermin an Gläubigerrechten bringen soll.

  • ...Ich sehe aber nicht, was eine Verkündung im Schlusstermin an Gläubigerrechten bringen soll.



    Ich letztlich auch nicht. Aber man könnte sich dann darauf zurückziehen, dass den Tagesordnungspunkt "Entschediung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters" in der Schlussterminierung und veröffentlicht hat, so dass alle Gläubiger die Möglichkeit haben, im Schlusstermin Einwendungen zu erheben. Wenn man ihn dann dort entscheidet, ist man in diesem Punkt vielleicht auf der sicheren Seite.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ...Ich sehe aber nicht, was eine Verkündung im Schlusstermin an Gläubigerrechten bringen soll.



    Ich letztlich auch nicht. Aber man könnte sich dann darauf zurückziehen, dass den Tagesordnungspunkt "Entschediung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters" in der Schlussterminierung und veröffentlicht hat, so dass alle Gläubiger die Möglichkeit haben, im Schlusstermin Einwendungen zu erheben. Wenn man ihn dann dort entscheidet, ist man in diesem Punkt vielleicht auf der sicheren Seite.




    Mal für mich Blödchen:

    Was soll dies denn bringen? Der Vergütungsantrag des Verwalters kann doch nicht zur Diskussion gestellt werden. Allenfalls gegen den Festsetzungsbeschluss kann der Gläubiger vorgehen.

    Die Vorgehensweise würde allenfalls dann Sinn machen, wenn analog wie beim Insolvenzplan, die Vergütung als festgesetzt gilt, wenn weder Gläubiger noch Gericht Einwendungen haben, AG Wolfratshausen, 2 IN 116/05, 26.11.2007, ZInsO, 23/2007.

    Was machst Du mit Einwendungen des Schuldners nach Festsetzung ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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