Ich nehme mir auch keinen teuren Maler, wenn ich meine Wand selber anstreichen kann (? aber vielleicht doch, wenn es der Staat mir bezahlen würde ??). Und es können bestimmt mehr Leute nach ihrer Schulausbildung schreiben als Wände anstreichen.
Das Ergebnis vergleichst Du dann aber bitte nicht mit dem des professionellen Anstreichers, ja?
Genauso ist es doch mit ganz vielen der selbstgestrickten Schreiben. Der ASt. hat zwar ein ganz passables Ergebnis hingelegt, aber in die Ecken guckt man besser nicht. Die muss der Anwalt im Zweifel im gerichtlichen Verfahren "nachstreichen".
Ich merk schon; das wird auch diesmal nichts.
@andyk: wir haben jetzt hinreichend verstanden, wann die anwaltliche Vertretung nicht erforderlich ist. Meine Frage lautet: wann ist sie das?
Ich habe das rein tatsächliche Problem, dem Mdten im ersten Gespräch abschließend sagen zu müssen, ob er mich bezahlen muss oder ob ich BerH für ihn beantragen kann. Mir fehlen aber die Kriterien. Meine persönliche Meinung ist, dass anwaltliche Vertretung außer in den "Dauermandaten" nicht erforderlich ist; gleichwohl wird dafür offenbar überall BerH gewährt. Deshalb werde ich eigentlich immer nur ratloser.