Was soll das denn bitteschön??? .... Ich "möchte" so ne Bescheinigung auch nicht abgeben!!! Die Stellen sind vom Gesetzgeber so benannt und müssen eben zusehen, wie sie ihren Personalmangel ausgleichen - den haben wir doch auch, oder ...???!!!
Da kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Bescheinigung besteht ist es doch allzu verständlich, wenn man sich die Arbeit vom Hals halten will.
Außerdem steht in Abs. 5 drin, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag die Beträge zu bestimmen hat, wenn der Schuldner den Nachweis nach Satz 2 nicht führen kann. Wo ist dann das Problem?