Hallo,
in dieser Akte ist der Wurm drin :
Es geht um das Problem des Vergütungszeitraums bei Betreuerwechsel.
Vereinsbetreuerin beendet Tätigkeit im Betreuungsverein und wünscht Entlassung als Betreuerin. Vorgeschlagen als neue Betreuerin wird ihre Kollegin.
Beschluss ergeht wie gewünscht. Beschluss wird der ersten (alten) Betreuerin am 13.04.2010 zugestellt. Der neuen am 20.04.2010.
Letzter Abrechnungszeitraum war vom 11.11.2009 - 10.02.2010.
Nun rechnete die alte Betreuerin vom 11.02.2010 bis zum 20.04.2010 ab, was ich moniert habe. Eure Kollegin sah das genauso und billigte ihr nur die Vergütung bis zum 13.04.2010 zu.
Nun schickt die neue Betreuerin eine Vergütungsrechnung vom 21.04.2010 bis zum 10.05.2010.
Wird der § 9 außer Kraft gesetzt? Ich finde nix dazu. Ist das so richtig, weil es intern läuft?
Vielleicht kann man mich mal von dem Brett vorm Kopf befreien
Danke