Alles anzeigen Alles anzeigen"Tituliert" heißt doch nicht "betragsmäßig bestimmt". Das ist doch das, was hier allgemein in den Begriff reininterpretiert wird.
Wenn im Tenor steht nach Einklagen eines Betrages in Höhe von 5.675,00 €..
"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000 € zu zahlen, der Rest wird abgewiesen."
.. ist damit ein Titel über eine Gesamtforderung von 5.675,00 € ergangen.
Nö, dann habe ich einen Titel über 5000,00 EUR und kann die 675,00 nie mehr einklagen.
... und immer schön das rauszitieren, was dir gefällt, gelle?
Was ist mit meinen danach folgenden Sätzen?
Es besteht ein rechtskräftiger Titel über zugesprochene 5.000 und abgewiesene 675, die nunmehr weder weiterhin eingeklagt noch sonstwie geltend gemacht werden können. Selbst wenn dem Kläger in 10 Jahren einfällt, dass er die 675 ja vielleicht doch noch kriegen könnte, wird ihm der Beklagte den alten Titel entgegenhalten und sagen: Ätsch bätsch, ist schon tituliert, du kriegst nix mehr.
Und wenn im Vergleich steht, dass mit dem Zahlbetrag die Gesamtforderungen einschließlich GG erledigt sind, geht auch hier ein weiteres Geltendmachen nicht mehr: Ätsch bätsch, der Vergleich besagt, dass du den Rest nicht mehr bekommst, auch über den Rest ist der Titel rechtskräftig. Zu hast auf den Restbetrag verzichtet, mir den Rest erlassen.