Interesse an Rechtspfleger-Studium...bitte um ein paar Tipps

  • Hallo an alle,

    ich habe im September mein Studium BWL - Schwerpunkt Marketing-Management abgeschlossen (bin 21 J. alt) und habe dort festgestellt, dass mir die Fächer Recht super gefallen und gelegen haben. Hatte auch einen super Dozenten (Rechtsanwalt). Nun habe ich mir überlegt ob ich nicht Rechtspfleger studieren sollte. Würde es am OLG KA versuchen, aber eben erst nächstes Jahr. Nun wenn ich mich wirklich bewerben sollte im Herbst will ich weil ein paar Infos sammeln. Wie könnte ich mich denn vorbereiten (Lebenslauf aufbessern, dass ich viell genommen werden)? Oder vorbereiten falls ich eingeladen werde, dass ich den Test bestehe?

    Ich bitte um nützliche Tipps. Momentan mache ich leider nicht viel. Bin noch auf Jobsuche und bekomme meist nur Praktikantenstellen, weil ich noch keine Berufserfahrung habe. Das ist schon etwas doof, keiner gibt einem eine Chance:( welche zu sammeln und letzten Endes wollen dann die Leute die jetzt den jungen Absolventen absagen, dass man ihre Rente zahlt:gruebel:...naja viell finde ich ja demnächst etwas...

    Liebe Grüße und schonmal danke für die Antworten.

  • Moin,

    BWL und Rechtspfleger sind zwei verschiedene paar Schuhe. Das Rechtspflgerstudium ist kein reines "Studium", es hat auch Anteile einer stinknormalen Berufsausbildung. Willst du dich verschlechtern? Ein Studium soll für Führungsaufgaben qualifizieren ... erst Recht ein BWL Studium. Aber der Arbeitsmarkt ist übersättigt. Jeder zweiter studiert BWL, d.h. mache 10-14 Praktika und lerne 3 Sprachen und heb dich von den anderen ab ;)

    Ich hätte mir vorher überlegt was ich studiere. Einmal "vefahren" ist ganz schwer wieder eine Schiene zu finden. Hast du einen Bachelor gemacht? - ja, dann mach den Master. Du solltest in der Richtung bleiben!

  • nicht jeder schließt es ab. Ja ich habe den Bachelor an einer Uni in england gemacht bzw. in Deutschland aber auf einer Partneruni der Uni in England also war ich dort eingeschrieben und hab alles auf Englisch gemacht. Habe dort auch noch Spanisch gelernt und auch noch ein Jahr in Amerika verbracht in der Highschool...das sollte doch reichen + bin erst 21...aber anscheinend reicht es unserer Wirtschaft nicht...ja will den Master eigentlich noch machen, dann in der Abendschule, denn der ist sehr teuer....und wenn ich nichts bekomme sehe ich mich gezwungen noch eine Ausbildung zu machen...was sonst kann ich tun....

  • Emmie die neuen Berufsabschlüsse sind Mist, weil die (noch) keiner anerkennt. Warum setzt Du Dich nicht einfach noch mal an einer dt. Uni/ FH hin und dann ab mit Karacho durchs BWL-Studium. Wenn es Dir Spaß macht, ist das doch besser, also vom Weg abzukommen,.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Naja nochmal BWL studieren kommt für mich nicht in Frage. Finde das relativ langweilig, das einzige was mir wirklich gut gelegen hat und Spaß gemacht hat war Marketing, deshalb will ich auch in dem Sektor bleiben... Das Studium hat über 20.000€ gekostet, jetzt nochmal studieren wäre doof, dann wäre das GEld ja voll zum Fenster rausgeschmissen...

  • Mit einer halben Ausbildung wirst Du aber nicht weiter kommen, auch Rechtspflege ist nochmals ein Studium.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Moin,

    BWL und Rechtspfleger sind zwei verschiedene paar Schuhe. Das Rechtspflgerstudium ist kein reines "Studium", es hat auch Anteile einer
    stinknormalen Berufsausbildung. Willst du dich verschlechtern?


    Woher nimmst Du denn diese "Weisheit"? Studieren, um später Führungsaufgaben wahrzunehmen - auf welch hohem Ross sitzt Du denn?

    Selbstverständlich ist das Rechtspflegerstudium ein Studium. Ähnlich wie im Jurastudium muss man sich reichlich Wissen und Können aneignen, um Lebenssachverhalte unter die zutreffenden §§ zu subsumieren.
    Vom Jurastudium unterscheidet es sich in zweierlei Hinsicht: zum einen in den Schwerpunkten des Studiums. Verwaltungs- und Verfassungsrecht werden nur in Grundzügen gelehrt, materielles Strafrecht wird nur oberflächlich gelehrt. Dafür wird viel tiefer als im Jurastudium in Grundbuchrecht, Kreditsicherungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsversteigerung, Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht, Vormundschafts- und Betreuungsrecht und auch mehr als im Jurastudium auf prozessuales Strafrecht einschließlich Strafvollstreckungsrecht eingegangen. Eben auf die Aufgabengebiete des Rechtspflegers.

    Zum andern unterscheidet sich das Rechtspflegerstudium vom Jurastudium durch eine gewisse "Verschulung" des Studiums. Das heißt, es besteht Anwesenheitspflicht, die Studienjahrgänge sind überschaubar groß, so dass jeder Dozent jeden seiner Studenten kennt und einzuschätzen weiß. Freiheit des Studiums hast Du nur insofern, als Du entscheidest, wie vertieft Du Dich nachmittags in die Themengebiete des Vormittags hineinbegibst. Hinzu kommt, dass es ein (neudeutsch gesagt) duales Studium ist, bei dem sich theoretische und praktische Studienabschnitte abwechseln.

    Inwieweit Dir Kenntnisse aus dem BWL-Studium nutzen, vermag ich nicht einzuschätzen. Wir hatten einige "Bänker" in unserem Jahrgang, die allenfalls beim Scheckrecht gewisse Vorteile hatten. Andere waren Aufstiegsbeamte aus dem mittleren Dienst, die einerseits die Abläufe bei Gericht aus jahrelanger Erfahrung kannten, andererseits mit den juristischen Hintergründen, der Subsumtion etc. durchaus auch zu kämpfen hatten.

    Versuch doch mal, durch ein Praktikum bei Gericht herauszubekommen, ob Dir die Arbeit eines Rechtspflegers überhaupt gefallen würde. Zeit hast Du ja nach eigenem Bekunden.

  • Zitat

    aber nicht jeder 2. schließt das Studium der Betriebswirtschaft auch erfolgreich ab!



    Ich bleib dabei!, wechsele nicht den Studiengang, sondern versuche geschickt mit einem Master (mit Nebenjobs) oder dualen Studiengang in die Richtung zu gehen, die dir Spaß macht. Marketing etc.

    @ Meridian

    Die Aufgaben die studierte Richter und Staatsanwälte in den Jahrzehnten nicht mehr wahrnehmen konnten bzw. wollten sind auf Ihre Lakaien den Rechtspfleger übergegangen. Diese Aufgaben sind nicht dispositver Natur!

    Einmal editiert, zuletzt von Pittiplatsch (8. März 2011 um 23:18)


  • Versuch doch mal, durch ein Praktikum bei Gericht herauszubekommen, ob Dir die Arbeit eines Rechtspflegers überhaupt gefallen würde. Zeit hast Du ja nach eigenem Bekunden.


    So würde ich das auch machen:) also wir hatten auch BWL´er bei uns, die eben in den Scheck- und Kreditsachen, sowie in den "BWL"-Vorlesungen (die sind für dich wahrscheinlich ne echte Lachnummer) mehr Ahnung hatten, als wir ohne Vorbildung.
    Schnupper doch einfach mal durch ein Praktikum rein in den Job.

  • Hi BREamter,

    [FONT=&quot]das war jetzt aber ein bisschen böse. Ein klein wenig Verständnis wäre doch angesagt, besonders wenn man Pittiplatsch Beiträge gelesen hat. Wer Äsop´s Fuchs und die Trauben kennt, freut sich sogar über so eine 1:1-Reaktion. [/FONT]

  • Versuchst Du gerade, die Enttäuschung über eine Absage auf Deine Bewerbung zu verarbeiten - oder was ist der Sinn dieser Beiträge?



    So ist es. Er hat ne Absage von Berlin bekommen und sich in einem Unterthema des Studienbereiches schon über seine bisherige Top Ausbildung ausgelassen und das wir ja eh alle ein bissel plemm sind.
    Naja. Ich mach dann mal wieder meine Sklavenarbeit und hoffe, dass der Herr Richter heute nicht wieder so dolle peitscht...

  • um mal wieder auf die ausgangsfrage zurückzukommen: Frag einfach bei deinem AG vor Ort nach, ob die dir ein Praktikum gewähren. Das hilft bei der Entscheidungsfindung ungemein. Außerdem kannst du mit der Forensuche hier eine ganze Menge über den Job erfahren, wie der ein oder andere den job sieht und ob es dir als Ergebnis trotzdem oder gerade deswegen noch immer gefallen würde, dich um einen Studienplatz zu bemühen.
    Wie auch immer deine Entscheidung ausfallen wird: Viel Erfolg!

  • [QUOTE]
    Die Aufgaben die studierte Richter und Staatsanwälte in den Jahrzehnten nicht mehr wahrnehmen konnten bzw. wollten sind auf Ihre Lakaien den Rechtspfleger übergegangen. Diese Aufgaben sind nicht dispositver Natur!



    Rechtspfleger sind nicht (!) irgendjemandes Lakaien!!!
    Diese Aussage kann man so nicht stehen lassen. Ich habe in meiner bis jetzt 2 1/2 Jahrer dauernden Ausbildung gelernt, dass die Rechtspfleger auf ihrem Gebiet fitter sind als die meisten Richter.
    Das zeigt sich auch (ohne eine verallgemeinernde Aussage zu treffen), in den vielen OLG- oder BGH-Entscheidungen, die gefällt werden in Gebieten, in denen ausschließlich Rechtspfleger zuständig sind, z.B. Grundbuch oder Register. Da sträuben sich einem die Haare und man merkt, dass die Richter längst nicht so detailliert ausgebildet wurden wie wir und vor allem, dass ihnen die praktische Erfahrung in diesen Gebieten fehlt.
    (Das soll aber nicht heißen, dass alle OLG- oder BGH-Entscheidungen so sind, aber es gibt da schon dolle Dinger:teufel:...)

    Einmal editiert, zuletzt von Rplf-Hase (17. März 2011 um 10:16)

  • Nach dem bereits absolvierten Studium käme für mich die Ausbildung zur Rpfl. nicht in Frage. Auch sehe das als Verschlechterung; es sei denn, du willst noch schnell die Rechtspflegerausbildung durchziehen, dann eine Familie gründen, viele Kinder haben und sicher sein, dass eine Rückkehr in den Beruf möglich ist. Ein Jurastudium und der Beruf Richter, Staatsanwaltschaft wären dann aber auch sinnvoll(er).Das Rechtspflegerstudium führt nicht zur Aufnahme in den erlauchten Kreis der Akademiker. Wie anspruchsvoll die Ausbildung auch sein mag, ob der Rechtspfleger oft mehr Wissen hat als ein Richter oder Anwalt, dass er nur dem Gesetz unterworfen ist (Rpfl. sind aus diesem Grund n i c h t die Lakaien) und so weiter, alles mag stimmen, ändert doch nichts daran, dass er Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes ist und halt nicht des höheren Dienstes; er zu den Leuten und nicht Menschen gehört.

  • Vielleicht habe ich nur den Eindruck, aber ich finde den Ton bei den Antworten teilweise etwas aggressiv und wenig hilfreich.

    Den Beruf des Rechtspflegers studiert man an einer Fachhochschule. Neben dem theoretischen Teil in der Fachhochschule (insgesamt 21 Monate) hat man noch eine praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht, in der Verwaltung eines Landgerichts oder Präsidialamtsgerichts sowie bei der Staatsanwaltschaft (insgesamt 15 Monate.
    Während des praktischen Teils hat man einmal in der Woche Begleitunterricht.

    Zu den Aufgaben des Rechtspflegers gehören insbesondere Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Zivil- und Familiensachen, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung- und -verwaltung, Nachlassachen (Erbschein erteilen nach gesetzlicher Erbfolge, Erbausschlagungen entgegennehmen), Betreuung (Überwachung von Betreuern) und Vormundschafts- und Pflegschaftssachen. Außerdem Handelsregister- und Vereinsregister sowie Insolvenzsachen.

    Von Betriebswirtschaft habe ich zwar keine Ahnung, glaube aber, dass die Berührung der beiden Fächer nicht sehr groß sind.
    Ich kann mir vorstellen, dass ihr im Studium eher Dinge erfahren habt, die bei uns die Richter oder Staatsanwälte machen.

    Das schöne an unserem Beruf ist, dass wir sehr eigenständig arbeiten können.
    In unseren Entscheidungen sind wir unabhängig und kein Chef kann uns vorschreiben, wie wir eine Akte erledigen sollen.

    Wenn du dich bewerben möchtest, solltest du in der Bewerbung genau darlegen, warum du nun Rechtspfleger werden möchtest.
    In meinem Studienjahr war z. B. eine ehemalige Bankmitarbeiterin und in einem früheren Studium ein Dr. der Chemie.
    Also alles ist grundsätzlich möchlich.

    Um näher in den Beruf herein zu schnuppern würde ich mich mal an das hiesige Amtsgericht wenden und machfragen, ob nicht einige Rechtspflegerkollegen bereit sind, etwas über ihre Arbeit zu erzählen.
    Außerdem könntest du dir mal einen Versteigerungstermin anschauen und Insolvenztermine (falls die öffentlich sind, was ich nicht weiß).

    Außerdem finde ich, dass dein Alter gerade (noch) richtig ist, einen anderen Beruf zu ergreifen, wenn man merkt, dass man für den anderen Beruf keine Lust hat.
    Hast du aber Lust auf Betriebwirtschaft, würde ich persönlich lieber versuchen, mich in dem Bereich zu bewerben und evtl. mich noch weiter zu qualifizieren.

    Falls du zum Rechtspflegerstudium zugelassen wirst, wirst du kaum die Zeit haben, noch nebenbei in Abendschule etwas andere zu studieren.
    Und ob du nach der 3jährigen "Lernzeit" noch Lust hast, weiter zu lernen, nachdem du schon einige Jahre studiert hast, ist auch so eine Frage.

    In NRW ist es noch so, dass jeder Rechtspflegeranwärter, der sein Examen schafft, auch übernommen wird.
    Von anderen Bundesländern habe ich mitbekommen, dass dies nicht so ist. Teilweise sollen die Kollegen erst mal ins Angestelltenverhältnis gekommen sein.
    Auch das würde ich in der Praxis mal erfragen.

    Viel Glück

    Birgit-Vanessa

  • Zur Entscheidungsfindung könnte auch weiter helfen, ob die Höhe des Gehaltes wichtig ist oder nicht.

    Auch wenn unsere Arbeit anspruchsvoll ist, das Gehalt ist wesentlich niedriger als bei einem Master-Abschluss oder sonst im höheren Dienst.

    Wäre mir Geld sehr wichtig, dann wäre ich jetzt enttäuscht, Rechtspflege studiert zu haben.

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