Einen schönen guten Tag ersteinmal!
Bin heute das erstemal in diesem Forum.
Ich habe den Fall, dass einer meiner Schuldner eine Ordnungswidrigkeit (ruhender Verkehr) verursacht hat. Zum Tatzeitpunkt war bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Anhörung mit Verwarngeldangebot ist noch ganz normal an den Schuldner geschickt worden.
Jetzt da dieser Insolvenz eröffnet hat, wie ist die weitere Verfahrensweise?
Ist das Verwarngeld zur Tabelle anzumelden?
Kann/Darf der Bußgeldbescheid erlassen werden, sollte der Schuldner nicht zahlen?
Welche Möglichkeiten habe ich die Forderung beizutreiben?
Für eure Anmerkungen wäre ich euch sehr dankbar!
LG Jenny