Hallo,
ich habe hier mal wieder einen Spezialfall.
Schuldnerin ist eine GbR.
Gläubiger ist die Wohnungsgenossenschaft.
Mietvertrag lief auf den Namen einer der Gesellschafter der GbR.
Mietzahlungen wurden regelmäßig aus der Kasse entnommen, dann auf das Konto des Gesellschafters eingezahlt und von da aus an den Vermieter überwiesen.
Der Vermieter argumentiert jetzt so, dass er keinen Mietvertrag mit der GbR abgeschlossen hat, also auch die streitigen Mieten nicht zurückzahlen müsse aufgrund von §131 I Nr.1 InsO.
Weiteres Problem an dem Fall, es gibt 2 Inso-Anträge, von denen der erste wieder zurückgenommen wurde, streitig sind somit 3 Mieten die in die Zeiträume passen würden, wenn man beide Anträge berücksichtigt.
Ich hoffe das war nicht allzu unverständlich
Kann man da mit dem 131 argumentieren um die Zahlungen anzufechten?