Hallo...
Ich hab schon wieder eine Frage
Antrag auf Pfüb. An sich alles ok. Jetzt prüfe ich die Forderungsaufstellung und stelle dabei fest, dass die Gläubiger sowohl am 05.01.2011, am 31.05.2011, am 10.11.2011 und am 27.12.2011 die Vollstreckung angedroht haben. Es kam aber nie zur Vollstreckung (außer jetzt), immer nur zur Androhung und das in, für meine Begriffe, teilweise sehr kurzen Zeitabständen.
Auf die Forderung wurden monatlich leicht unregelmäßig, aber im Endeffekt dann doch immer irgendwann im Monat, Raten gezahlt. Die Vollstreckungsandrohungen stehen in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Ratenzahlungseinstellungen oder so.
Ich sehe ja ein, dass der Gläubiger auch mal ein bisschen drohen darf, geht auch um eine hohe Forderung. Aber innerhalb von 1,5 Monaten 2 mal?! Das soll notwendig sein? Da bin ich mir ja doch etwas unsicher... Was meint ihr? Kann ich das beanstanden und streichen?
Vielen Dank für eure Geduld!!!