Hallo,
folgendes Problem:
Habe gegenüber dem Gl.Vertr. mitgeteilt, dass die in der Forderungsaufstellung enthaltenen Kosten für 2 Teil-/Ratenzahlungsvergleiche (insgesamt fast 2000,-€) nicht anerkannt werden können, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, mit der Bitte um Hereingabe einer berichtigten Forderungsaufstellung.
Der Gläubiger bleibt bei seiner Meinung, dass die Kosten entstanden und pfändbar sind.
Grundsätzlich kein Problem, da ich die Kosten einfach absetze und aus der Aufstellung streiche.
Vorliegend würde sich durch die Streichung der Vergleichskosten die ganze Zinsberechnung und Anrechnung von Zahlungen der letzten ca. 16 Monate verändern. D.h. ich müsste die komplette Forderungsaufstellung (Zinsberechnung, Zahlungsanrechnung) selbst abändern und ewig herumrechnen.
Meine Frage ist nun, ob ich eine berichtigte Forderungsaufstellung verlangen kann oder aber bei einer Absetzung selbst die vorhandene Aufstellung ändern muss. Kann ja eigentlich auch nicht sein. Ist im vorliegenden Fall noch nicht ganz so tragisch...aber angenommen, mir würde eine Forderungsaufstellung vorliegen, die z.B. 5 Jahre zurückgeht, kann das doch auch nicht sein, dass ich verpflichtet bin, das ganze Zeug durchzurechnen. Damit bin ich ja den ganzen Tag (wenn nicht länger) beschäftigt.
Aber eine Entscheidung muss ich ja treffen und PfÜB erlassen.
Wie kann man da am besten vorgehen?
Danke schon mal für die Antwort(en).