Die Beratungshilfesuchende möchte ihre Wohnung untervermieten. Hierzu sucht sie einen Rechtsanwalt auf. Dieser hat nunmehr einen Vertragsentwurf erstellt und diesen dem zukünftigen Untermieter zukommen lassen.
Beantragt wird nunmehr Beratungshilfe und die Festsetzung der Vertretungsgebühr.
In meinen Augen stellt der Sachverhalt allgemeine Lebenshilfe dar. Finde aber keine Rechtsprechung dazu.
Wie seht ihr das?