Ich habe gerade einen Antrag vorliegen, in dem die Forderungsaufstellung nur in der Anlage vorliegt.
Es sieht irgendwie seltsam aus, weil das bisher noch nie so gehandhabe wurde; zumindest die Gesamtforderung steht doch eigentlich immer auf der ersten Seite.
Ich hatte irgendwie Befürchtungen, dass die Drittschuldner nicht damit klarkommen, aber es macht schon stutzig, dass man die Beträge im Formular auch gar nicht einsetzen kann, wenn man das Kreuz nur bei "gemäß anliegender Aufstellung" und nicht auch bei z.B. "Hauptforderung" setzt. Dann wird das vermutlich zukünftig häufiger vorkommen.