neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • Hallo zusammen,

    wahrscheinlich stehts hier schon irgendwo, aber vll. kann mir ja jemand trotzdem nochmal kurz weiterhelfen.

    Vollstreckungstitel ist in meinem Fall in Vollstreckunsbescheid. Gläubiger wird dort vertreten durch eine RA-Kanzlei, die nun auch den Pfüb beantragt. Muss mir hier nicht eine Prozessvollmacht vorgelegt werden?

  • Vielen Dank für die gestrigen Antworten auf meine Frage...
    Habe gestern übrigens auf dem Seiten des BMJ noch versucht, einzelne Seiten des Pfüb-Formular's zu drucken - es funzt problemlos.

    Warum sollte das nicht gehen.

    Allerdings ausgefüllte Formulare zu speichern geht nur mit dem Adobe Reader 11.

  • Daran habe ich (nachdem die Bürovorsteherin mir ob meiner Forderung erbost entgegnete, sie bearbeite die ZV-Mandate bereits seit 20 Jahren) tatsächlich gedacht! Aber meine gute Erziehung hat gesiegt... Ich habe mir auf die Lippe gebissen und eine Zwischenverfügung gepinselt.

    Ein (weiterer) großer Nachteil der neuen Formulare ist, dass man kein Anschreiben mehr hat, auf dem man bspw. die Telefonnummer vom Gl. od Gl.-vertr. ersehen kann. Wenn man großes Glück hat, dann gibt es wenigstens einen Stempel mit Nummer. Schnelle telefonische Absprachen über Kleinigkeiten nebst entspr. Aktenvermerk sind nahezu ausgeschlossen.

  • Daran habe ich (nachdem die Bürovorsteherin mir ob meiner Forderung erbost entgegnete, sie bearbeite die ZV-Mandate bereits seit 20 Jahren) tatsächlich gedacht! Aber meine gute Erziehung hat gesiegt... Ich habe mir auf die Lippe gebissen und eine Zwischenverfügung gepinselt.

    Und das schon so lange mit den neuen Fordrucken???? :eek:

    Dann hättest Du ihr antworten sollen/können, dass es dann Zeit wird, dass sie es auch mal lernt.

  • Ein (weiterer) großer Nachteil der neuen Formulare ist, dass man kein Anschreiben mehr hat, auf dem man bspw. die Telefonnummer vom Gl. od Gl.-vertr. ersehen kann. Wenn man großes Glück hat, dann gibt es wenigstens einen Stempel mit Nummer. Schnelle telefonische Absprachen über Kleinigkeiten nebst entspr. Aktenvermerk sind nahezu ausgeschlossen.

    Ich würde die Kontaktdaten eigentlich auch gerne im Formular andrucken, wüsste aber nicht wo ich diese einfügen soll.

    Jemand eine Idee?

  • Ob nun mit diesen oder anderen Vordruck...
    Aber auch bei Deinem neuerlichen Vorschlag hat das Engelchen auf meiner linken Schulter und der Respekt vor dem Alter gesiegt ;)

    @Mafel
    Die Idee mit einem Stempel (z. Bsp. unter der Unterschrift Antragsteller/-in) fände ich eigentlich ganz gut. Wäre dann nur wichtig, dass der dann auch gut lesbar ist.
    Ich hatte jetzt auch einen Gl.-vertr. der sie auf Seite 2 in das Feld "vertreten durch Herrn/Frau/Firma" eingedruckt hat.
    Irgendwie scheint es also zu funktionieren.

  • Klar, die Idee mit dem Stempel ist sicher die beste. Wir haben nur leider keine Namensstempel mit Telefonnummer. Und Kosten produzieren
    ist gerade nicht so angesagt.

    Den Bereich seh ich mir mal genauer an. Ich hoffe nur, dass wir dann keine Verfügungen bekommen, weil das ja so bestimmt nicht vorgesehen ist.

    Und so, wie sich Rechtspfleger teilweise über Gläubiger wundern, wundern wir uns halt auch manchmal ,-)

  • Ob nun mit diesen oder anderen Vordruck...
    Aber auch bei Deinem neuerlichen Vorschlag hat das Engelchen auf meiner linken Schulter und der Respekt vor dem Alter gesiegt ;)

    @Mafel
    Die Idee mit einem Stempel (z. Bsp. unter der Unterschrift Antragsteller/-in) fände ich eigentlich ganz gut. Wäre dann nur wichtig, dass der dann auch gut lesbar ist.
    Ich hatte jetzt auch einen Gl.-vertr. der sie auf Seite 2 in das Feld "vertreten durch Herrn/Frau/Firma" eingedruckt hat.
    Irgendwie scheint es also zu funktionieren.

    Ich wäre manchmal schon zufrieden, wenn der Name des Rechtspflegers drin stehen würde.

  • Eine zusätzliche Information, die mir bei den gegenwärtigen Beanstandungsquoten u. U. die Arbeit leichter machen kann, würde von mir definitiv nicht beanstandet werden. Ich schieß' mir doch nicht selbst ins Knie...

    @Coverna
    Der Name des Rechtspflegers wird von der Serviceeinheit handschriftlich und gut leserlich auf den Ausfertigungen vermerkt (gez. Rechtspfleger xy).

  • Eine zusätzliche Information, die mir bei den gegenwärtigen Beanstandungsquoten u. U. die Arbeit leichter machen kann, würde von mir definitiv nicht beanstandet werden. Ich schieß' mir doch nicht selbst ins Knie...

    @Coverna
    Der Name des Rechtspflegers wird von der Serviceeinheit handschriftlich und gut leserlich auf den Ausfertigungen vermerkt (gez. Rechtspfleger xy).

    ..oder sollte zumindest so sein...

  • Auf die Gedanken, folgt die Idee:

    Im Bereich "vertreten durch" steht bei uns eh nur "den Vorstand".

    Ich pflege mal darunter in Klammern ein: Ansprechpartner für evntl. Rückfragen: Frau (Herr) xxxx, Tel 0xxxx-xxxxx

    Dürfte da etwas gegen sprechen? In diesem Bereich sind ja auch im Original Eintragungen möglich.

  • Eine zusätzliche Information, die mir bei den gegenwärtigen Beanstandungsquoten u. U. die Arbeit leichter machen kann, würde von mir definitiv nicht beanstandet werden. Ich schieß' mir doch nicht selbst ins Knie...

    @Coverna
    Der Name des Rechtspflegers wird von der Serviceeinheit handschriftlich und gut leserlich auf den Ausfertigungen vermerkt (gez. Rechtspfleger xy).

    Da träume ich von, dass das mal bei der Hälfte der Beschlüsse drauf ist.

    Oder vielleicht muss ich mal meinen GV treten, wenn der das nicht überträgt :confused:

  • Auf die Gedanken, folgt die Idee:

    Im Bereich "vertreten durch" steht bei uns eh nur "den Vorstand".

    Ich pflege mal darunter in Klammern ein: Ansprechpartner für evntl. Rückfragen: Frau (Herr) xxxx, Tel 0xxxx-xxxxx

    Dürfte da etwas gegen sprechen? In diesem Bereich sind ja auch im Original Eintragungen möglich.

    Das ist auch etwas, was mich bei Banken oder anderen Intitutionen ärgert, dass da kein zuständiger Bearbeiter oder eine Telefonnummer steht. Telefonnummer wird dann aus dem Internet gesucht und dann kommt`s.

    Ruft man da an, weiß keiner worum es geht und wenn man dann sagt, dass man eine Pfändung zugestellt bekommen hat, dann bekommt man im günstigsten Fall eine andere Telefonnummer, die von der Vollstreckungsmannschaft.

  • Hallo zusammen,

    wahrscheinlich stehts hier schon irgendwo, aber vll. kann mir ja jemand trotzdem nochmal kurz weiterhelfen.

    Vollstreckungstitel ist in meinem Fall in Vollstreckunsbescheid. Gläubiger wird dort vertreten durch eine RA-Kanzlei, die nun auch den Pfüb beantragt. Muss mir hier nicht eine Prozessvollmacht vorgelegt werden?

    Der Rechtsanwalt hat seine Bevollmächtigung im Prozess (so auch in der Zwangsvollstreckung) grundsätzlich nur auf die Rüge einer Partei hin nachzuweisen (§ 88 ZPO).
    § 88 ZPO
    Mangel der Vollmacht

    (1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden.
    (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.

  • Ist zumindest bei uns eine der Nachwirkungen des neuen Formulars. In unserem alten war es natürlich enthalten. Da aber im neuen kein Feld dafür vorgesehen ist,
    wurde es erstmal nicht eingepflegt. Hat auch keiner drüber nachgedacht.

    Aber dafür ist ja ein Forum da. Auch die Probleme der anderen zu erkennen. Wir ergänzen jetzt.

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