Hallo zusammen,
wahrscheinlich stehts hier schon irgendwo, aber vll. kann mir ja jemand trotzdem nochmal kurz weiterhelfen.
Vollstreckungstitel ist in meinem Fall in Vollstreckunsbescheid. Gläubiger wird dort vertreten durch eine RA-Kanzlei, die nun auch den Pfüb beantragt. Muss mir hier nicht eine Prozessvollmacht vorgelegt werden?