Habe jetzt mal eine Akte von einem unserer 3 größten Amtsgerichte im OLG-Bezirk zu sehen bekommen.
Erschüttert musste ich feststellen, dass das alles, worüber hier im Forum diskutiert wird (original Unterschrift, keine ausgefüllte Seite 3, keine Vollmacht), dort gar nicht bemängelt wurde / wird, obwohl die Richtigkeit der Bemängelung nun mittlerweile längst durch ausreichend Rechtsprechung bestätigt wurde.
Dann wird man natürlich schneller mit seiner Arbeit fertig und braucht sich auch nicht zu wundern, dass man von einigen Gläubigern nun schon seit Monaten diesselben mängelbehafteten Anträge bekommt.
Ich bin an einem kleinen Vollstreckungsgericht so nebenbei tätig mit kaum mehr als 10 Neueingängen pro Tag, hatte aber in diesem Jahr bestimmt schon mindestens 80-100 Zurückweisungen von Anträgen, allein heute waren es schon wieder 4. Die Zahl der Zwischenverfügungen kann sowieso keiner mehr zählen, man kann sie nur noch prozentual zu den Neuanträgen angeben, und da waren es bestimmt mindestens 70%.Da stellt man sich natürlich auch die Frage, wieso es möglich sein kann, dass eine gewisse deutschlandweite Kanzlei existiert, die eine GbR mit 3 Buchstaben vertritt, die nach unzähligen Jahren der Bemängelung der Vielzahl ihrer unberechtigten Positionen in ihren Forderungsaufstellungen diese nach wie vor so vorlegt. Selbst ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren scheint da nicht zu helfen.
Ich verstehe deinen Ärger, muss aber sagen, dass das mit den Unterschriften bei mir mittlerweile ganz gut klappt. Nur die von dir am Ende angesprochene Kanzlei, die die GbR vertritt, kriegt das nicht auf die Kette und kassiert fleißig Zurückweisungen. Bei den anderen schleicht sich nur noch selten eine ein. Mit den letzten Eingängen war ich also durchaus ziemlich zufrieden