Hi... ich brauche mal wieder eure Hilfe!
Die Klägerin hat beantragt, den Titel auf einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker umschreiben zu lassen.
Sie möchte gerne gegen den Beklagten die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betreiben. Sie hat einen Antrag auf Versteigerung des Gründstücks des Beklagten gestellt. Im Grundbuch ist allerdings ein Testamentsvollstrecker eingetragen.
Das Amtsgericht verlangt jetzt die Titelumschreibung auf den Testamentsvollstrecker.
Ist das so einfach möglich? Welche Nachweise benötige ich hierfür?
Ich stehe heute etwas auf dem Schlauch und danke euch schon mal für eine Antwort.