Hallo zusammen,
habe einen Berichtigungsantrag auf dem Tisch.
Die Erbfolge basiert auf zwei Erbverträgen:
1. Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung der beiden Kinder als Schlusserben (Der Überlebende soll die Befugnis haben, den Erbvertrag nach seinem Belieben abzuändern)
2. Erbvertrag der überlebenden Ehefrau mit den beiden Kindern: Erbverzicht der Kinder bzgl. des 1. Erbvertrags, erneute Erbeinsetzung der beiden Kinder als Eben und Anordnung der Testamentsvollstreckung.
Die Überlebende ist nunmehr ebenfalls gestorben.
Bis dahin kein Thema - ins Schwitzen bringt mich aber folgende Klausel im 2. Erbvertrag:
"Falls jemand die Erben im ruhigen Besitz der Erbschaft mutwillig oder grundlos stört - etwa durch Anfechtung einer Bestimmung dieses Erbvertrags - so ist er nebst seinen Abkömmlingen von der Erbfolge nach mir ausgeschlossen".
Un nun?
Vor- und Nacherbschaft mit den gesetzlichen Erben als Nacherben, § 2104 BGB?
Oder einfach eine auflösende Bedingung, § 2075 BGB?
Muss ich da grundbuchmäßig irgendetwas beachten?
Wäre für jeden Hinweis dankbar...
Viele Grüße,
Motzkeks