Hallo zusammen,
ich glaube, ich stehe mir grad selber im Weg, evtl. kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen:
Es kommt hier immer mal wieder vor, dass Beschlüsse aus dem vereinfachten Unterhaltsverfahren auf den Rechtsnachfolger umgeschrieben werden. Üblicherweise benutzen die antragstellenden Behörden einen Vordruck, in welchem dann "Antrag auf Erteilung einer vollstr. Teilausfertigung" und "Umschreibung des Unterhaltstitels" angekreuzt ist.
Soweit, so gut.
Jetzt liegt mir ein Antrag einer UVK vor, die nur "Antrag auf Erteilung einer vollstr. Teilausfertigung" stellt. Öhm ja. Und nu? Hat sie vergessen, die Umschreibung zu beantragen?
Bzw. was mach ich jetzt alles? Unterlagen/ Nachweise liegen so vor, wie ich es kenne.
Vielen Dank!
yacarta