Hallo,
bei uns häufen sich momentan die Fälle, dass Antragsteller mit Hartz IV-Bescheiden hier erscheinen und sagen, sie müssten die Berechnung anwaltlich prüfen lassen, weil "da etwas nicht stimmen kann". Zum Beispiel werden nach einem Umzug in eine andere Wohnung andere Nebenkosten anerkannt oder der zusätzlich arbeitende Ast hat eine kleine Gehaltserhöhung bekommen und bekommt daher nun "viel mehr abgezogen".
Eine pauschale Überprüfung weil sie das Gefühl haben, dass die Berechnung "wohl nicht stimmt", gebe ich nicht, Ausnahme: Die Leute waren mit dem Bescheid beim Jobcenter, haben es sich vorrechnen lassen und denken hiernach dass die Vorgehensweise des Sachbearbeiters falsch war bzw. wurden von diesem "aufgefordert", wenn sie damit Probleme hätten sollten sie doch Widerspruch einlegen.
Dass es hier zu Widersprüchen gegen Hartz IV-Bescheide unterschiedliche Meinungen gibt weiß ich, mich interessiert eigentlich, welche Form der Eigenleistung ihr bei Jobcenterangelegenheiten erwartet und welche Ausnahmefälle es vielleicht gibt, in denen ihr doch BerH gewährt.
Gibt es solche überhaupt? Oder verlangt ihr gar keine Eigenleistung, weil ein normaler Mensch die Berechnungen eh nicht verstehen kann?