Im Rahmen der Prüfung der jährlichen Rechnungslegung eines Berufsbetreuers fällt auf, dass der Betreute trotz des angeordneten Einwilligungsvorbehaltes weiter munter bei diversen Firmen bestellt und entsprechende Lastschriften erteilt.
Deren Einlösung wird wegen der Überziehung des Girokontos durch die Bank jeweils verweigert und je Lastschrift eine Gebühr von 3,- € in Rechnung gestellt.
Kann der Betreuer die Beträge von der Bank zurückfordern bzw. sollte er dies?
Oder ist es als erzieherische Maßnahme ggf. nicht schlecht, wenn der Betreute die von ihm ausgelösten (unsinnigen Bestellungen) doch finanziell etwas spürt (in Form der Gebühren)?