Habe folgenden Fall bereits mehrfach gehabt:
- Anwalt schickt KFA
- ich fertige ZwVfg. da die Gebühren aus zu hohem Streitwert berechnet wurde
- Anwalt schreibt zurück: Er korrigiert seinen Antrag dahingehend, dass die Gebühren nur aus dem richtigen Streitwert berechnet werden und bittet um Hinzusetzung einer Erhöhungsgebühr. Eine Berechnung liegt nicht bei. Auf meine Bitte, eine konkret bezifferte Kostennote einzureichen, reagiert er nicht.
Bin mir nicht sicher, ob ich die verlangen kann oder die Kostenrechnung nun selbst erstellen muss nach Maßgabe seiner Stellungnahme. Was meint ihr?