Hallo Ihr!
Folgende Frage beschäftigt mich:
Urteil ergeht. Kostenquotelung 1/3 (Kläger) zu 2/3 (Beklagter).
Sowohl Kläger als auch Beklagter melden zur Kostenausgleichung an. Während des Ausgleichungsverfahrens zeigt ein Dritter die Abtretung der Gebührenansprüche des Beklagten (hier ja 1/3) an ihn an und bittet um Titelumschreibung.
Rpfl. Erlässt einen „ersten“ KfB betreffend den Anspruch des Klägers (der bekommt ja 2/3 vom Beklagten erstattet).
Nun soll noch ein KfB zu Gunsten des Beklagten ergehen (der hat ja einen Kostenerstattungsanspruch von 1/3).
Ist diese Vorgehensweise überhaupt korrekt? Muss nicht einheitlich ausgeglichen werden?
Die Titelumschreibung kann doch nur in Form einer Rechtsnachfolgeklausel geschehen, oder?
Verwirrt bin
LG