Hallo,
die Betreute ist verstorben und hinterlässt ein Nachlass von ca. 2.000,00 €.
Sie wurde von einer familienfremden ehrenamtlichen Betreuerin betreut.
Nun fragt ein Rechtanwalt im Auftrag der Nichte an, ob Rechenschaftsberichte der Betreuerin angefordert wurden und unterstellt den Verdacht, dass Vermögenswerte unterschlagen und veruntreut wurden. Vorsorglich werden Amtshaftungsansprüche geltend gemacht, sofern das AG seiner Verpflichtung in Bezug auf die Überwachung der Betreuerin nicht nachgekommen ist.
Muss ich dieses Schreiben als Rechtspfleger beantworten oder dem Richter vorlegen? Ich weiß ja noch nicht einmal, ob die Nichte Erbin geworden ist. Ein Erbschein wurde noch nicht beantragt.
Viele Grüße