Nach § 115 Abs. 1 Ziffer 4 ZPO müssen die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII von Amts wegen berücksichtigt werden.
Mir stellte sich jetzt die Frage, ab wann man dabei den Mehrbedarf für Alleinerziehende berücksichtigt.
Nur weil Mutter bzw. Vater allein mit dem Kind und der andere Elternteil woanders wohnt? Etliche Eltern haben nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht und kümmern sich gemeinsam um die Kinder. Als "Alleinerziehen" wäre das wohl nicht anzusehen.