Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • In Sachsen-Anhalt:
    2a = 163 min, 2b = 62 min, 2c = 35 min, 4b = 9 min
    Zu berücksichtigen ist dann noch die Jahresarbeitszeit, die für die Gerichte jährlich ermittelt wird und die derzeit für die ordentlichen Gerichte 91.753,72 Min. beträgt.

    Die monatlich eingehenden Urkunden sind mit der jeweiligen Bemessungszahl zu multiplizieren und durch die (monatliche) Arbeitszeit zu dividieren.

    Bsp: Eingang von 5 Urkunden 2a, 55 Urkunden 2b, 100 Urkunden 2c

    5 x 163 min : 7646 min. = 0,106
    55 x 62 min : 7676 min = 0,445
    100 x 35 min : 7676 min = 0,457 = insgesamt Pensum von 1,008.

    Für umzuschreibende Akten aus einem Fall heraus wird hier ein Zuschlag von 30 min gewährt, für Umschreibungen ohne Anlass sind es 94 min.

    Verrätst Du bitte noch, was 2a und so weiter bedeuten? Wir sind ja immer noch dabei, dass Ihr Urkunden zählt (wahrscheinlich ganz Deutschland. Ganz Deutschland? Nein, ein kleiner Teil....... ) Wir führen ja auch eine Statistik, aber mir konnte noch niemand sagen, wieviel Zeit bei uns für die einzelnen Punkte angesetzt wird und ob die eigentlich alle gleich viel wert sind. :gruebel: Wenn es jemand anders aus BW weiß: Ich bin dankbar, wenn es jemand postet.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • 2a: Begründung/Aufteilung/Veränderung von Wohnungs-, Teileigentum, Erbbaurechten

    2b: Begründung/Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht

    2c: Eintragung/Veränderung/Löschung von rechten in Abt. II und III

    So zumindest die Kurzangabe im betreffenden Fenster ...

    Gesondert erfasst werden ferner Fortführungsnachweise, Teilung/Vereinigung, InsO- und ZVG-Vermerke und Namensberichtigung sowie Umschreibungen. Letztere haben zwar einen Zeitaufwand zugesprochen bekommen, aber wenn es bei der Personalbedarfsberechnung hart auf hart geht, zählen sie letztlich doch nicht (das ist logisch und unlogisch zugleich).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Interessant wird auch die Umsetzung der Nachlass- und Betreuungsgerichte.

    Bis 31.12. noch in den alten Räumen mit alter Edv und alter Zuständigkeit als Notariat im Vollbetrieb und ab 1.01. in den neuen Räumen mit neuer Edv und neuer Zuständigkeit als Amtsgericht im Vollbetrieb.

    Wann ziehen wir um?
    Wann ziehen die Akten um?
    Wann ziehen die Daten um?
    Wann wir auf die neue Edv geschult?
    Wann werden die Akten von x Notariaten beim Amtsgericht zusammengeführt und neu registriert, damit man überhaupt noch was findet?

    Bei den Grundbuchämtern geht das Amt für Amt über viele Jahre. Bei den Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten vom 31.12. auf den 1.01.

  • ;) Nette Idee, aber es gibt ja viel mehr Notariate als Amtsgerichte. Gerade in Nachlasssachen frage ich mich auch, wie das wohl sortiert und registriert wird, damit man die Vorgänge wiederfindet.


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  • 2a: Begründung/Aufteilung/Veränderung von Wohnungs-, Teileigentum, Erbbaurechten

    2b: Begründung/Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht

    2c: Eintragung/Veränderung/Löschung von rechten in Abt. II und III

    So zumindest die Kurzangabe im betreffenden Fenster ...

    Gesondert erfasst werden ferner Fortführungsnachweise, Teilung/Vereinigung, InsO- und ZVG-Vermerke und Namensberichtigung sowie Umschreibungen. Letztere haben zwar einen Zeitaufwand zugesprochen bekommen, aber wenn es bei der Personalbedarfsberechnung hart auf hart geht, zählen sie letztlich doch nicht (das ist logisch und unlogisch zugleich).

    Ich finde es seltsam, dass für eine Teilungserklärung 163 Minuten angesetzt werden. So lange kann es gerne mal dauern, die Urkunde überhaupt zu prüfen, ohne, dass ein Wort im Grundbuch eingetragen ist. (Und wenn ich dann an den Aufwand denke, die Rechte in Abt. II und III zu übertragen, der allerdings bei uns auch nicht gezählt wird :( ). Und es wird nicht danach differenziert, wieviele Einheiten es sind? Bei uns werden die Einheiten gezählt. Und wenn es eine Teilungserklärung und ein Nachtrag dazu sind, sind es dann zwei Urkunden mit 326 Minuten? *wunder*


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  • Jegliche Zusammenfassung bringt einen Mittelwert heraus, wo es Abweichungen nach unten und nach oben gibt. M. W. sind auch Zuweisungen von Sondernutzungsrechten Änderungen der TE, so dass es auch Zeit-Sparfälle und nicht nur Zeit-Zubutterfälle gibt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Sind die Rückstände bei den ZGA (teilweise über 10.000) mehr geworden oder bekommt man das Problem langsam in den Griff ?...

    Deine Frage war Gegenstand einer kleinen Anfrage (Drucksache 15 / 5927 vom 17.10.2014) und wurde mit Schreiben des Justizministers vom 10. November 2014 beantwortet (Seite 5 ff)

    http://www.landtag-bw.de/files/live/sit…0/15_5927_D.pdf

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich bin ja nur ganz laienhafter Fernbeobachter, was diese Reform betrifft. Aber ein Sachverhalt ist aus der Antwort leicht abzulesen:
    Die Zahl der Rückstände wurde durch Selektionsmaßnahmen künstlich nach unten gerechnet. Wenn bei den eiligen Eintragungen nicht jeder Mitarbeiter taggenau fertig wird, sondern bis zu 14 Tage zur Erledigung benötigt werden, dann muss es auch hier offene, noch nicht bearbeitete Verfahren geben (vulgo: Rückstände). Daurch, dass man diese Verfahren einfach schnell abzieht, wird die ausgewiesene Zahl natürlich verringert. Es wird so ein künstlicher Unterschied geschaffen zwischen (guten, daher nicht zu zählenden) noch nicht bearbeiteten offenen Eilsachen und (bösen, daher zu zählenden) noch nicht bearbeiteten Nicht-Eilsachen. Die Absicht dabei scheint mir auf der Hand zu liegen, denn die Offenbarung von Rückständen in Eilsachen wäre wohl der Offenbarungseid.

    Die ergänzende Frage, die sich mir aus der Ferne aufdrängt, und die ich aus der Lektüre der Anfrage heraus nicht vollständig beantworten kann: Korrespondiert die ausgewiesene Höhe der ausgewiesenen Rückstände mit der Zeit, die das ZGA schon läuft, d.h. steigt diese Zahl etwa synchron? Kann mir hier jemand mit ergänzenden Informationen helfen? Das ließe ja auch bestimmte Schlüsse zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Zumindest will das JuMi glauben machen , dass nur Villingen-Schwenningen und Emmendingen mehr oder weniger abgesoffen sind.
    Das glaube wer will.
    Teilweise unverständlich ist für mich , warum die Belastungen immer noch in Emmendingen so stark ausgeprägt sind, obwohl dieses das älteste Grundbuchgericht ist und am meisten Erfahrung hat sammeln dürfen als Pilotgericht.
    Begründet wird das lediglich mit der Eingliederung von Freiburg.
    Mein Netzwerk berichtet für Südbaden , dass teilweise dort der Personalwechsel recht hoch sei.
    Wen wunderts ?

  • „Alle eiligen Verfahren werden in den neuen Grundbuchämtern
    unverzüglich bearbeitet. Einen Bearbeitungsrückstand gibt es bei diesen Verfahren
    nicht.“
    Eine unverzügliche Erledigung der eiligen Eintragungen ist ja gar nicht möglich. Es dauert teilweise zwei Wochen bis die Post synchronisiert ist. Will heißen: die Notare reichen elektronisch ein, aber es kommt ja immer noch manches auf Papier und muss eingescannt werden. Wegen des Prioritätsgrundsatzes können auch die elektronisch eingereichten Urkunden erst bearbeitet werden, wenn die Papierpost erledigt ist.

    „Im Vergleich zu der Bearbeitungssituation an den früheren staatlichen Grundbuchämtern
    in Baden zeigt sich, dass die Belastungssituation an den zentralen
    Grundbuchämtern Achern, Tauberbischofsheim, Maulbronn und Mannheim trotz
    der reformbedingten Mehrbelastungen zu keinem Zeitpunkt seit Beginn der
    Grundbuchamtsreform schlechter war, als in den früheren Strukturen.“
    In den früheren Strukturen wurde nicht vollzugsreif eingereicht, weil die Vollzugsüberwachung beim Grundbuchamt lag. Die Rückstände sind also überhaupt nicht vergleichbar.

  • gerade im dbb-aktuell Nr. 39/14 gefunden:

    Grundbuchamts- und Notariatsreform – BBW schaltet sich ein

    ...

    ..)

    s. dazu
    Neuerscheinungen der letzten vier Wochen, Stand 01.12.2014 18:00
    http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksach…0/15_6090_d.pdf

    Drucksache 15/6090 Mündliche Anfragen zur 29. Fragestunde in der 112. Plenarsitzung vom 13. November 2014, ausgegeben: 11. 11. 2014
    ..
    5. Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU Eingang: 07. 11. 2014

    Rücktritt des Vorstands des Württembergischen Notarvereins aus Protest gegen die Landesregierung

    a) Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Rücktritt des Vorstands des Württembergischen Notarvereins am 11. Oktober 2014, der aus Protest gegen die Landesregierung erfolgt ist, gezogen?

    b) Was unternimmt die Landesregierung, um die geforderte sozial verträgliche Umsetzung der Reform des Notariats und Grundbuchwesens für die rund 3 000 Betroffenen zu gewährleisten?


    Ferner in diesem Zusammenhang:

    Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode

    118. Sitzung, Mittwoch, 28. Januar 2015, 9:00 Uhr
    http://www.landtag-bw.de/files/live/sit…enarsitzung.pdf


    T A G E S O R D N U N G Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt:

    …5. Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften

    Drucksache 15/........

    Aussprache:
    5 Min. je Fraktion

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Interessant wird auch die Umsetzung der Nachlass- und Betreuungsgerichte. Bis 31.12. noch in den alten Räumen mit alter Edv und alter Zuständigkeit als Notariat im Vollbetrieb und ab 1.01. in den neuen Räumen mit neuer Edv und neuer Zuständigkeit als Amtsgericht im Vollbetrieb. Wann ziehen wir um? Wann ziehen die Akten um? Wann ziehen die Daten um? Wann wir auf die neue Edv geschult? Wann werden die Akten von x Notariaten beim Amtsgericht zusammengeführt und neu registriert, damit man überhaupt noch was findet? Bei den Grundbuchämtern geht das Amt für Amt über viele Jahre. Bei den Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten vom 31.12. auf den 1.01.

    Hier ziehen die Nachlassgerichte von 7 Notariaten an ein Amtsgericht um.
    Die neuen - zwei - Nachlassrichter werden dort am 02.01.2018 u.a. vorfinden:
    - dutzende ungeöffnete Kisten von Nachlassakten (evtl. auch Betreuungsakten) und von amtl. verwahrten Testamenten, die am neuen Amtsgericht garantiert noch niemand erfasst hat,
    - dutzende krumme Nachlassfälle, die das abgebende Nachlassgericht nicht mehr bearbeiten konnte oder wollte
    - Berge von Notariatsurkunden, die das neue Amtsgericht in Verwahrung nehmen muss und die für die Jahre vor 2003 (Einführung von NOAH) nur anhand von Karteikästen aufgefunden werden können.

  • Wieso nur zwei Nachlassrichter ?
    Nach den Ankündigungen unseres JM wird wohl darüber nachgedacht , von der Länderöffnungsklausel des § 19 RpflG in Nachlasssachen Gebrauch zu machen.

    Die genetische Forschung ist leider noch nicht weit genug um Rechtspfleger auf Bäumen zu züchten. Derzeit gibt es noch nicht einmal genug Rechtspfleger für die Pflichtaufgaben. Volljuristen gibt es aber wie Sand am Meer...

  • Hatte kurz nach der Wiedervereinigung ein Erbscheinsverfahren in den neuen Bundesländern. Ganz einfach. Ehegatte und ein Kind. Der Ehegatte war testamentarischer Alleinerbe und benötigte eine Erbschein.

    Dauer zwischen Eingang des Antrags beim Nachlassgericht und Erteilung des Erbscheins: 363 Tage.

    Aussage des Nachlassrichters: hat doch nicht einmal ein Jahr gedauert.

    Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitungszeiten ab 2018 zumindest nicht länger als 363 Tage dauern werden.

  • Wieso nur zwei Nachlassrichter ?
    Nach den Ankündigungen unseres JM wird wohl darüber nachgedacht , von der Länderöffnungsklausel des § 19 RpflG in Nachlasssachen Gebrauch zu machen.

    Bei einer Informationsveranstaltung wurde vorgerechnet, dass 2 Rechtspfleger oder 2 Bezirksnotare für ein Nachlassgericht - wie im vorliegenden Fall geschildert - ausreichen.
    Das mag ausreichend sein, wenn
    - die Erbscheinsanträge zwingend notariell beurkundet werden müssen,
    - die bisherige Pflicht zur Ermittlung der gesetzlichen Erben entfällt.

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