Hallo in die Runde,
In einem älteren Verfahren wurde die Insolvenztabelle bereinigt.
Aus vorl. Bestreiten (ich weiss, gibt es nicht eigentlich nicht, aber wurde in diesem Verfahren so gemacht), ist endgültiges Bestreiten geworden und nun sind zahlreiche Tabellenauszüge gem. § 179 zurückgekommen. Nach dem eigentlichen PT haben alle schon damals einen bekommen ( mit dem vorl. Bestreiten).
Nun meine Frage:
Besteht hier eine Ermittlungspflicht vom Gericht oder Verwalter? (sind wirklich viel Gl.).
Ich meine eigentlich nicht, denn die Gl. sollten ja eigentlich für Ihre Daten eigene Sorge tragen und über § 188 / 189 Inso sind formell ja alle Gl. Geschützt, wie es praktisch aussieht, ist ja eine andere Sache.
Hat jemand eine Idee?