Zuständigkeit?

  • Hallo,

    ich habe aus Frankreich von einer privaten (Zustellungsfirma) einen Zustellungsantrag erhalten. Zugestellt werden soll ein außergerichtliches Schriftstück. Formblatt A wurde ausgefüllt.

    Bin ich als Amtsgericht überhaupt zuständig? Theoretisch könnten die in Frankreich doch per Auslands-Zustellung eigenständig die Zustellung durchführen. Da hier auch kein Amtsgericht die Zustellung ersucht sondern eine private Firma, macht mich schon stutzig.

  • Ich bin mit französischem Recht jetzt überhaupt nicht vertraut, aber wenn die Zustellung in Deutschland erfolgen soll und es um eine Willenserklärung geht, fällt mir mindestens die Gerichtsvollzieherzustellung nach § 132 BGB ein. Wenn die gewünscht ist, würde ich das an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle z.w.V. geben.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Im Formblatt A wurde jedoch unter 2. das Amtsgericht aufgeführt und nicht das Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilerstelle ?(

    Der Empfänger hat wohl in Frankreich aus Haus verkauft und rückt Rechnungen von Reparaturen nicht heraus. Er wird angemahnt diese nun an die Käufer auszuhändigen.

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