Hallo,
ich habe aus Frankreich von einer privaten (Zustellungsfirma) einen Zustellungsantrag erhalten. Zugestellt werden soll ein außergerichtliches Schriftstück. Formblatt A wurde ausgefüllt.
Bin ich als Amtsgericht überhaupt zuständig? Theoretisch könnten die in Frankreich doch per Auslands-Zustellung eigenständig die Zustellung durchführen. Da hier auch kein Amtsgericht die Zustellung ersucht sondern eine private Firma, macht mich schon stutzig.