Mein Erblasser "E" (verwitwet) hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Dort sind "W"; "Y" und "Z" (dritte Personen) als Erben eingesetzt. Diese schlagen die Erbschaft aus. "W"; "Y" und "Z" haben sich um die Beerdigung von "E" gekümmert.
"E" lebte auf dem Hof seiner Tochter "A". Er hatte auf dem Grundbesitz ein Wohnungsrecht eingetragen. Die Tochter "A" hat ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen. Will jedoch nun, da "E" verstorben ist, den Hof räumen. "W", "Y" und "Z" bedrohen "A" und sagen, dass sie die Vermögensgegenstände von "E" aus dem Nachlass entfernt. "A" teilt mit, dass sich auf dem Hof keine Vermögensgegenstände befinden und weiß nicht, wie sie sich verhalten soll.
Bezüglich der weiteren Kinder von "E" laufen die Erbausschlagungsfristen noch.
Würdest ihr in diesem Fall eine Nachlasspflegschaft einrichten?