Im Freistaat Bayern wurde die Bekanntmachung über die Kontrolle der Vermögensverwaltung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 11.12.2001 (JMBl. 2002, 19) mit Wirkung vom 01.01.2023, also mit dem Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform, aufgehoben (Bekanntmachung vom 05.12.2022, JMBl. 2022 Nr. 942).
Kann mir jemand sagen, ob es dafür eine Nachfolgeregelung gibt und wo diese ggf. zu finden ist?
Ich habe trotz entsprechender Recherchen bislang nichts diesbezügliches gefunden.