Kai (29.03.2005)
Wann macht Ihr von der Kosten-Vorschusszahlung gemäß § 8 II KostO Gebrauch?
Auch schon bei einer bestimmten Rechnungssumme?
Ich nehme nur bei eingetragenen Zwangsrechten oder ZV-Vermerken Vorschüsse.
Ulf (29.03.2005)
Eindeutig in folgenden Fällen:
1.
ZV oder Inso läuft und ergibt sich aus dem GB und der Notar übernimmt nicht die persönliche Kostenhaftung bei Antragstellung.
2.
Der Eigentümer (als Kosten-mit-schuldner) hat bereits in früheren Sachen Kosten nicht oder erst nach mehrmaliger Erinnerung gezahlt.
Ansonsten eher nicht. Eine große Summe allein sehe ich nicht als ausreichend an, einen Vorschuss zu fordern.
Kai (29.03.2005)
Macht Ihr selber die Zahlungsüberwachung? Bei uns wird die Beitreibung durch die Justizkasse erledigt. Ich erfahre von einer schleppenden Zahlung daher bestenfalls durch eine Zweitschuldneranfrage. In GB-Sachen ist es mir leider (noch) nicht möglich, online zu gucken, ob eine Rechnung bezahlt wurde; dies geht bisher nur in anderen Verfahren.
Ulf (29.03.2005)
Teils teils!
Die meisten Kostenrechnungen werden zentral beigetrieben. Aber jeder Sachbearbeiter kann mit ein paar Klicks im "Haushaltsvollzugsystem" nachsehen, ob die Rechnung bezahlt worden ist. Mache ich natürlich auch nicht bei jeder Rechnung. Es kommt also auf das Bauchgefühl drauf an. Bei Eintragung der Auflassung gucke ich schon mal nach, ob die Kosten der Vormerkung und Finanzierungsgrundschuld bezahlt worden sind.
Bei Zweitschuldneranfragen kommt ein Zettel mit einem Hinweis: Kostenvorschuss anfordern! in den Aktendeckel.
Ansonsten hat man noch die Möglichkeit, schon beim erstellen der KR eine Zahlungsanzeige bei Bezahlung anzufordern (ebenfalls ein gutes Mittel bei entsprechendem Bauchgefühl) um dann bei Folgeanträgen nur nach der ZA sehen zu müssen.
HugoBossi (01.04.2005)
Hallo ihr Beiden,
ich handhabe es grds. so wie ulf, d.h. bei bekanntermaßen in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Kostenschuldnern läuft nichts ohne Vorschuss.
Eine offizielle Überwachungsliste o.ä. existiert nicht. Ich habe mir ein gewöhnliches Word-Dokument mit Namen von "Wackelkandidaten" abgespeichert welches durch Informationsaustausch im Kollegenkreis hin und wieder erweitert wird.
Darüber hinaus fordere ich immer einen Vorschuss wenn der Kostenschuldner keinen Wohnsitz im Inland hat. M.E. kann man dadurch den Kollegen und Kolleginnen der Justizkasse schon im Vorfeld potentiellen Ärger bzw. vermeidbare Mehrarbeit ersparen.
Der Rechnungsbetrag ist für mich kein Maßstab zur Vorschussanforderung.