Sie sind schon deswegen nicht zu gebrauchen, weil sie online nicht ausfüllbar sind. Glaubt man da oben wirklich, wir spannen solche "Vordrucke" in die Schreibmaschine ein oder füllen Sie von Hand aus ??
Diese Frage stellt sich für Anwälte als Gläubigervertreter sicherlich auch. Die Software-Entwickler dürften sich bei tatsächlicher Einführung über ihre Update-Einnahmen freuen.
Online wie Mahnantrag fände ich auch in Ordnung.