Trotz Erbverzicht Erbe?

  • Ergänzend:

    Es handelte sich also von vorneherein allenfalls um einen Verzicht auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht. Ein solcher Verzicht hindert den potentiellen Erblasser nicht, den Verzichtetenden gleichwohl mittels letztwilliger Verfügung wirksam zu bedenken.

    Damit dürften Deine Probleme gelöst sein. Erben sind die drei Kinder zu je 1/3.

  • Auf künftiges gewillkürtes Erbrecht kann nicht im voraus verzichtet werden (arg. ex. § 311b Abs. 4 und 5 BGB, § 1937 BGB, Art. 14 GG). Man muss (nach dem Erbfall) ausschlagen, wenn man nicht aufgrund Verfügung von Todes wegen erben will.

    Auf künftiges gesetzliches Erbrecht (und Pflichtteilsrecht) kann verzichtet werden, und der Erblasser kann sich auch durch Erbvertrag binden - was ja nicht nur eine postivie Komponente ("X wird mein Alleinerbe"), sondern auch eine negative Komponente ("für alle ausser X ist daher nichts mehr übrig") hat. Aber nichts davon ist hier einschlägig.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo zusammen,

    auch ich möchte mich hier kurz anschließen.

    Ich habe folgenden Fall:

    Eheleute haben 1984 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben sowie die vier Kinder als Schlusserben eingesetzt haben.
    Im Jahr 1989 haben die Eheleute gemeinsam mit der Tochter X einen Übergabevertrag geschlossen.
    In diesem ist geregelt: "Mit der Überlassung des in Ziffer I näher bezeichneten Grundstücks ist Tochter X um ihre gesamten Erbansprüche gegen den künftigen Nachlaß ihrer Eltern abgefunden. Tochter X verzichtet daher für sich und ihre Abkömmlinge auf ihr gesamtes Erb- und Pflichtteilsrecht am künftigen Nachlaß der Eltern. Die Eltern nehmen diesen Verzicht an."

    Die Formulierung "gesamtes Erb- und Pflichtteilsrecht" ist m.E. unglücklich formuliert und es betrifft lediglich den Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach §2346 BGB.

    Ein Verzicht auf Zuwendungen nach §2352 BGB liegt ebenfalls nicht vor, da nicht auf das Testament Bezug genommen wurde.

    Somit sind alle vier Kinder zu gleichen Teilen Erben geworden.

    Sehe ich das so richtig?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

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