Guten Morgen!
Kann mir jemand einen guten Kommentar zur VergütVO empfehlen? Wir sind hier bzgl. InsVV sehr gut eingedeckt, müssten uns aber für Konkursverfahren noch etwas mehr rüsten.
Kommentar zur Konkursordnung
-
Insolino -
19. Januar 2007 um 10:52
-
-
Im neuen Kommentar von Graf-Schlicker ist eine diesbezügliche Kommentierung enthalten (von Rpfl Mäusezahl), und dann erscheint demnächst, ebenfalls im RWS-Verlag, auch noch das Werk von Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 2.A.
-
Die beziehen sich aber beide "nur" auf die InsVV? Zumindest sieht das in den Inhaltsverzeichnissen danach aus.
-
Ihr habt soch sicher noch den Uhlenbruck-Kommentar (11.A) zur KO: § 85 steht was zur Vergütung.
Ansonsten: Haarmeyer/Wutzke/Förster (2.A.) dort ist neben der InsVV auch noch die VergVO kommentiert.
Klassiker: Eickmann, 1197, 2.A., Komm. zur VerVO -
Eickmann
-
Eickmann
-
Eickmann
mein Lieblingsprof
also absolut -
Bin ebenfalls Eickmann-Jünger. Deshalb ebenfalls .
-
Das sind ja eindeutige Aussagen! Vielen Dank!
-
Bei "Eickmann" hats allen Rechtspflegern die Sprache verschlagen und es blieb erfürchtiges Stauen.. und keiner hat gemerkt, dass ich "1197" - gaaanz so alt ist er nun doch nicht - statt "1997" geschrieben habe
-
Bei "Eickmann" hats allen Rechtspflegern die Sprache verschlagen und es blieb erfürchtiges Stauen.. und keiner hat gemerkt, dass ich "1197" - gaaanz so alt ist er nun doch nicht - statt "1997" geschrieben habe
Ich denke, jeder hat's gemerkt.
Aber Zahlendreher in Anwaltsschreiben sind nichts neues. -
ich halte mich dann doch liebe an die Erstausgabe von 1197;)
-
Bei "Eickmann" hats allen Rechtspflegern die Sprache verschlagen und es blieb erfürchtiges Stauen.. und keiner hat gemerkt, dass ich "1197" - gaaanz so alt ist er nun doch nicht - statt "1997" geschrieben habe
Ich denke, jeder hat's gemerkt.
Aber Zahlendreher in Anwaltsschreiben sind nichts neues.
gut gekontert -
Die Erstausgabe aus dem Jahr 1197 enthält auch einen wunderbaren Architektur-Teil über Schuldtürme und Bleikammern, rate daher auch zur Ausgabe 1197.
Daher Eickmann .
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!