Gutachtervorschuß bei Versteigerungsauftrag

  • P.S. zu #20: Darüberhinaus weiß ich bei Sollstellung nicht, was gezahlt wurde (wer fordert schon bei Sollst. eine ZA an?). Entsprechend groß kann dann der Aufwand bei Aufstellung des TP sein.

  • P.S. zu #20: Darüberhinaus weiß ich bei Sollstellung nicht, was gezahlt wurde (wer fordert schon bei Sollst. eine ZA an?).


    Ich, und zwar genau bei dieser Fallkonstellation, die zum Glück fast nie vorkommt.
    Der Vorschuss ist ja fällig, also warum sollte er nicht vollstreckt werden können?

  • :oops:@ amandaLina und hiro:

    :zustimm:

    Aber manche private Gläubiger sind auch so schmerzfrei und zahlen. Die regen sich dann nur später auf, wenn alles nix gebracht hat.

    Ich fordere auch immer Vorschuss an und die Gläubiger zahlen auch immer.

    Der Gutachter wird aber auch bestellt, wenn kein Eingang da ist. In Hannover war das anders...

  • P.S. zu #20: Darüberhinaus weiß ich bei Sollstellung nicht, was gezahlt wurde (wer fordert schon bei Sollst. eine ZA an?). Entsprechend groß kann dann der Aufwand bei Aufstellung des TP sein.



    Ich, da die Justizkasse um Zahlungsmitteilung gebeten wird.
    Das klappt problemlos.:daumenrau

  • P.S. zu #20: Darüberhinaus weiß ich bei Sollstellung nicht, was gezahlt wurde (wer fordert schon bei Sollst. eine ZA an?). Entsprechend groß kann dann der Aufwand bei Aufstellung des TP sein.



    Wenn ich per Kostennachricht die Zahlung erbitte, wird dem Gl. die Bankverbindung des AG mitgeteilt, d.h. ich bekomme automatisch ne ZA von der Zahlstelle hier im Hause.
    Bei der Sollstellung, d.h. bei Nichtzahlung wird der zum Soll gestellte Betrag auch beigetrieben, mach ich auf dem Erfassungsbeleg für die Justizzahlstelle (LFK, oder wie sie bei euch heißt) ein Kreuz, dann kommt automatisch ne ZA.

  • Vorschuss und abhängig machen vom weiteren Verfahren hin oder her. Die Gutachterkosten sind nicht auf Dauer vorzufinanzieren durch die öffentlichen Haushalte.

    Ansonsten wurde schon fast alles gesagt. Ich handhabe es wie folgt:

    Vollstreckungsversteigerung:
    Banken etc. als Gl.: Mit Wertanhörung fordere ich per Kostennachricht 1,0 Gebühr nebst Auslagenvorschuss (Kosten des Gutachters plus zu erwartende VÖ-Auslagen). Die Zahlung erfolgte immer.
    private Gl.: (wie auch bei Teilungsversteigerung) Die weise ich meist mit Anordnung auf die zu erwartenden Kosten hin. Mit Wertanhörung stelle ich Auslagen des Gutachters zum Soll und fordere weitere Auslagenpauschale und GK-Vorschuss per Kostennachricht an. Wenn jemand wegen der Kosten von Anfang diskutiert, verlange ich erst Auslagenvorschuss für den Gutachter per Kostennachricht und bevor der nicht da ist, geht kein Gutachterauftrag raus.

  • [quote='Highlander','RE: Gutachtervorschuß bei Versteigerungsauftrag']

    Es handelt sich dabei um Gerichtskosten im Sinne des § 1 Nr. 4 JBeitrO.



    @ 15.Meridian zu # 16 :

    Die Gerichtskosten werden aber erst im Verteilungstermin oder bei Antragsrücknahme fällig.

    Siehe auch bei Stöber Anm. 77.1 zur Einleitung in das ZVG.

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

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